Frage von MaxAndMoritz 25.06.2012

Kann ich mich als Mieter gegen eine Mieterhöhung wehren?

  • Antwort von MadRampage 25.06.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    es kommt auf den Grund der Mieterhöhung an:

    1. ist es eine Bitte des Vermieters auf Zustimmung einer Mieterhöhung, so kannst Du dieser Bitte auch nicht nachkommen

    2. Ist es eine Mieterhöhung zur Anpasse der Mieter an die ortsübliche Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel, so musst Du dieser nachkommen oder kündigen und ausziehen

    3. Ist es eine Mieterhöhung aufgrund erhöhtem Wohnwert (neue Küche, neues Bad, energetische Sanieung), so musst Du dieser nachkommen oder kündigen und ausziehen

  • Antwort von LittleArrow 25.06.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    theoretisch mit einer Mieterhöhung ankommen

    Was soll so eine theoretische Fragestellung?

    Wie kommt denn der Vermieter konkret damit an? Was schreibt oder sagt er denn genau?

    Es kommt praktisch auf jedes Detail an, um sagen zu können, wie groß Deine Ohnmacht sein könnte oder muss;-)

    Und dann kann ich Dir ziemlich genau sagen, wie es weitergeht.

  • Antwort von Privatier59 25.06.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Was heißt denn da, ohnmächtig akzeptieren? Wenn Du das Mieterhöhungsverlangen nicht unterschreibst, dann ist es der Vermieter, der am Zuge ist. Der müßte nämlich Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung erheben.

  • Antwort von LouTenant 27.06.2012

    Es kommt auf einige Dinge an. Ist die letzte Mieterhöhung (oder dein Einzug) zu dem Zeitpunkt, an dem die Mieterhöhung wirksam werden soll, länger als 15 Monate her? Dann darf die Miete um maximal 20% innerhalb von drei Jahren erhöht werden. Allerdings nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, die z.B. in einem lokalen Mietspiegel festgelegt sein kann. Hier wäre es wichtig zu überprüfen, ob die Einordnung in den Mietspiegel korrekt vorgenommen wurde.

    Das Schreiben muss aber auch einigen formellen Ansprüchen genügen, also von allen tatsächlichen Vermietern unterschrieben bzw. autorisiert und an alle Hauptmieter adressiert sein. Außerdem muss die Mieterhöhung begründet sein. Die Möglichkeiten dafür werden z.B. hier aufgezählt: http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/mieterhoehung.html#anforderungen

    Bei Sozialwohnungen oder mit öffentlicher Förderung sanierten Wohnungen gelten besondere Regeln. Sollte die Mieterhöhung aus einer vorangegangenen Modernisierung der Wohnung resultieren, sind die Modernisierungskosten und die korrekt berechnete Umlage auf die Mieter entscheidend. Hier gibt es allerdings auch soziale Härtefall-Regeln.

    Wie Privatier69 schreibt, musst du einer nicht gerechtfertigten Mieterhöhung nicht zustimmen. Dann ist es Sache der Vermieter, auf Zustimmung zur Mieterhöhung zu klagen. In solch einem Fall ist es gut, eine Rechtsschutzversicherung zu haben, die die Kosten des Verfahrens und der anwaltlichen Vertretung bezahlt - dann braucht man das Klageverfahren nicht fürchten, sondern kann es drauf ankommen lassen.

    Ich würde auf jeden Fall auch in deinem Haus herumfragen, ob andere Mieter ebenfalls Mieterhöhungen bekommen haben. Es lohnt sich, sich zusammenzutun und die Reaktion miteinander abzusprechen.

  • Antwort von PHAgentur 26.06.2012

    Wenn es eine gerechtfertigte Mieterhöhung ist da mußt Du die Erhöhung auch Akzeptieren. Der Vermieter wird Dir schon sagen warum eine Mieterhöhung macht, wenn Du die nicht Akzeptieren möchtest, da hast Du zwei möglichkeiten Kündigung und ausziehen oder Klage. Wenn die Mieterhöhung rechtens ist wirst Du aber bei einer Klage auch keinen erfolg haben.

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