Kann ich meiner Schwester meine Lebensversicherung überschreiben?

2 Antworten

Das ist, wie es sich anhört eine Abtretung des Erstattungsanspruchs/der Auszahlung.

Kein Problem. die Versicherung nimmt dafür keine Gebühren und es kostet auch keine Steuern.

Die frage ist nur (du schriebst auch was von verkauf), wenn das eine Art verkauf ist, könnte es später mal Steuern kosten (genauen Fall schildern), aber sonst, also beifälligkeit fällt das in den Bereich "Erbschaft".

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

In diesem Fall wärst du weiter die versicherte Person und deine Schwester der künftige Versicherungsnehmer. Steueren fallen dabei nicht an und die Änderung ist auch nicht steuerschädlich bezüglich einer steuerfreien Auszahlung wenn der Vertrag noch vor 01.01.2005 abgeschlossen wurde.