Kann ich meinen Steuerbescheid als Einkommensnachweis angeben?

2 Antworten

Ist so ziemlich das beste, weil das ja auch einen "amtlichen" Anstrich hat.

Trotzdem kann es gut sein, das die Bank ggf. noch die Kopie der E-Ü-Rechnung, oder der Bilanz ahben will.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Sicherlich ist der Steuerbescheid da gut. Aber er reflektiert auch nicht die tatsächlichen Einkünfte. Aufgelöste Rückstellungen, freiwillige höhere Steuerzahlungen (Harksen) sind Einkünfte die nicht in dem Steuerjahr entstanden sind. Rückstellungen senken das Einkommen. Diese Details gehen aus dem EST-Bescheid nicht hervor. Ferner werden die versteuerten Einkünfte den vergangenen Jahres belegt, nicht die laufenden.