Kann ich meinen Erstwohnsitz dauerhaft oder zumindest tagesweise untervermieten?

2 Antworten

Erstwohnsitz ist ein Begriff im Zusammenhang mit dem Melde- und Wahlrecht. Allerdings die Wohnung, die damit gemeint ist, kann man problemlos untervermieten, wenn man der Eigentümer ist; ist man nur Mieter benötigt man dazu die Zustimmung des Vermieters. Die daraus erzielten Einnahmen sind steuerlich zu berücksichtigen. Bei Nebenkostenabrechnungen in einem Komplex mit mehreren Eigentümern/Eigentumswohnungen spielt mitunter die Bewohneranzahl im Umlageschlüssel noch eine Rolle.

Wie ich weiß, kann man seine Wohnung schon untervermieten, nur muß der Vermieter zustimmen. Mit dem Erstwohnsitz hat das wohl nicht viel zu tun, das ist einfach eine Melderechtssache.