Kann ich Kinderbetreuungskosten wirklich in voller Höhe von der Steuer absetzen?

gefragt von heidemariechen am 05.02.2010 um 23:20 Uhr

Bis zu welcher Höhe kann man Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen? Nur zu einem Teilbetrag oder voll?

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anonym
beantwortet von GeoffHarper am 5. Februar 2010 23:24
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Die Kinderbetreuungskosten kannst du komplett absetzen. Bisher ließen sie sich bis zu 4000 Euro absetzen aber nun vollständig. Sollte das Finanzamt dies nicht akzeptieren würde ich an deiner Stelle Einspruch einlegen!

Kommentar von jowaku am 6. Februar 2010 14:03

> aber nun vollständig.

Prima! :-)

Das interessiert mich:

Wo steht das im Gesetz o. ä.?


Matrix
beantwortet von Matrix am 6. Februar 2010 12:49
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hier bekommst du einen kinderbetreuungsrechner mitgeliefert.dort kannst du, nach eingabe deiner individuellen angaben ersehen was erstattet wird.

# Kinderbetreuungskosten: Höhe des Werbungskosten- oder Sonderausgabenabzugs

Kinderbetreuungskosten zählen je nach Einzelfall zu den Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten oder den Sonderausgaben. Sind die Abzugsvoraussetzungen erfüllt, können Sie zwei Drittel der Betreuungskosten bis zu maximal 4.000 Euro pro Kind geltend machen.

» Kinderbetreuungskosten-Rechner starten

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/home/rechnerUndTools/index.faces



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