Kann ich einen vom Finanzamt geforderten Nachweis nicht erbringen, zieht das Amt nur diesen Teil von der bereits erfolgten Erstattung ab, droht gar eine Strafe?
Nach Einspruch gegen meinen Steuerbescheid, hat mir das Finanzamt Recht gegeben. Allerdings möchte das Amt jetzt mehrere Erkärungen und Nachweise zu anderen Inhalten meiner Erklärung. In einem Punkt werde ich den Nachweis nicht liefern können. Wäre dann alles andere in Ordnung oder kann das Finanzamt eine Strafe aufbrummen. Würde das Finanzamt dann ggf frühere Bescheide heranziehen?
1 Antwort
Hallo,
im Einspruchsverfahren erfolgt eine sog. Gesamtfallaufrollung. D.h., die Angaben der Steuererklärung können nicht nur punktuell betrachtet werden (also z.B. ob bestimmte Aufwendungen als Werbungskosten zu behandeln sind), sondern es können auch andere Angaben herangezogen werden.
Wenn das Finanzamt z.B. bei anderen Punkten Fehler findet, kann es eine sog. Verböserung androhen und die Rücknahme des Einspruchs anbieten.
Der Steuerpflichtige hat insbesondere im Rechtsbehelfsverfahren die Mitwirkungspflicht (§ 90 AO). Bei steuermindernden Tatsachen trägt grds. der Steuerpflichtige auch die Beweislast (muss also z.B. Ausgaben belegmäßig/glaubhaft+schlüssig darlegen können).
"Strafe aufbrummen" ist abhängig vom Einzelfall. Wer ein paar Arbeitsmittel abgesetzt und die Belege nicht mehr hat, wird idR nicht belangt. Wer dagegen z.B. Dokumente gefälscht und damit zumindest versucht hat nicht unwesentliche Summen zu ergaunern dagegen wohl schon.
MfG
-Valeskix