Kann die LBS Bayern wg. nicht erbrachter Regelsparbeiträge meinen Bausparvertrag kündigen?
Habe kürzlich ein Schreiben der LBS Bayern bekommen, in der ich aufgefordert werde, meinen BSV entweder umzustellen oder kostenfrei auszahlen zu lassen. In einem der letzten Sätze schreibt die LBS, ich hätte seit 01.01.2017 nicht bzw. in voller Höhe den monatlichen Regelsparbeitrag gezahlt und sollte deshalb 12 Beiträge (vierstelliger Eurobetrag) nachzahlen oder man würde gemäß ABB kündigen.
Es handelt sich um einen LBS "Vario 3", abgeschlossen 1999, nicht zuteilungsreif, auf den bis heute abgesehen von ein paar Vermögenswirksamen Leistungen nur per Lastschrift der jährliche Maximalbetrag zur Erlangung der Wohnungsbauprämie (511,29 € ≙ 1.000,- DM) eingezahlt wurde. Niemals irgend ein Regelsparbeitrag. Daran hat sich bisher auch niemand gestört.
Ich habe auch ein Schreiben aus 1999 das wörtlich besagt:
"… ergänzend zur Abschlussbestätigung informieren wie Sie, dass wir für diesen Bausparvertrag derzeit nur Zahlungen in Höhe des Regelsparbeitrages bzw. die Höchstbeträge zur Erlangung der Wohnungsbauprämie oder vermögenswirksame Leistungen annehmen."
Ich habe den Satz immer so verstanden, dass ich sowieso nicht mehr als die 512,- € einzahlen darf. Ist das falsch?
Darf mir die LBS den nicht geleisteten Regelsparbeitrag jetzt ankreiden, wenn seit dem Abschluss nie ein dementsprechender Beitrag geleistet wurde und man sich daran nicht gestört hat?
Wie kommt der willkürliche Zeitpunkt 01.01.2017 zu Stande?