Kann ich einen vereinb. Festbetrag bei einer Handwerkerrechnung kürzen für nicht vollzogene Arbeit

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Was meinst Du mit "Festgeldvereinbarung"? Wenn für die ganze Sache ein Pauschalfestpreis vereinbart wurde, kann man nicht kürzen. Allerdings wäre es mit dem Pauschalfestpreis unvereinbar, dass für jeden einzelnen Arbeitsschritt ein gesondertes Entgelt vereinbart wurde. Dann könnte man nicht erbrachte Leistungen abziehen.

Abschließend beurteilen läßt sich die Sache nicht, denn Du machst jenen Kardinalfehler, den so viele Fragesteller hier machen: Du läßt uns zu wesentlichen Sachverhaltsfragen Rätsel raten. Nur ein Hellseher könnte Dir deshalb Antwort geben. Der wüßte nämlich, was in dem (schriftlichen) Angebot des Parkettlegers steht und, wie der auf Basis dieses Angebots erteilte Auftrag denn eigentlich lautete.