Kann ich einen Orderscheck, ich bin als Empfänger genannt, auch meiner Mutter geben und sie reicht ihn auf ihr Konto ein?
Kann ich einen Orderscheck auf meinen Namen weitergeben?
Antworten (3)
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3Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
Orderschecks sind nur an den legitimierten Vorleger zahlbar. Sie tragen die Klausel "oder Order" und haben am rechten Rand einen roten Streifen mit dem Wort "Orderscheck". Orderschecks müssen vor ihrer Weitergabe indossiert werden, d.h auf der Rückseite von dem Vorbesitzer unterschrieben werden. Durch das Indossament werden die Rechte aus dem Scheck auf den "neuen Besitzer" übertragen. Der Indossant übernimmt die scheckrechtliche Haftung und kann im Wege des Rückgriffs zur Zahlung gezwungen werden. Das Indossament kann ein Voll - oder ein Blankoindossament sein. Vor der Einlösung ist das Kreditinstitut verpflichtet, Indossament und Legitimation des Vorlegers zu überprüfen.
Das lernen Banklehrlinge, oder man muß googeln.
Damit ist es kein Problem, den Scheck auf dem Konto der Mutter gutschreiben zu lassen.
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1Antwort von
mig112mig112
Natürlich Nicht! Dann hätte man sich das mit der "Order" ja sparen können und stattdessen einen normalen Scheck versendet!
Der Sender will sicher sein, dass der Betrag auch tatsächlich beim Begünstigten angekommen ist.
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0Antwort von
LittleArrowLittleArrow
Warum wird hier von den Fragestellern und Nutzern so selten Wikipedia genutzt?
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Da mußt doch doch etwas verwechseln. Der Begünstigte aus dem Orderscheck kann den Scheckwert per Indossament an seine Mutter übertragen.
Ja.