Kann ich eine Ware die ich per Überweisung bezahlt habe von meiner Bank zurückfordern lassen, wenn ich die Ware nicht erhalten habe?

4 Antworten

Das per Überweisung gezahlte Geld kann man nicht zurückfordern.

Allerdings würde ich, den Verkäufer anzeigen wg. Betrug. Schon allein seine Reaktion auf Deine Nachfrage ist ja ungewöhnlich. Auch das er ein Foto gemacht hat vom Versand des Päckchens ist ja eher ungewöhnlich.

"wäre ja als Päckchen raus und das ist eben nicht versichert und das wäre mein Problem."

Es ist nicht Dein Problem. Der Verkäufer muss liefern und trägt das Risko der Versands. Es ist immer besser bei solchen Dingen Hermes Päckchen zu wählen. Da hat man einen Nachweis. Kostet auch fast genauso viel 3,89€. Hinzu kommt, das DHL bei Päckchen keine Unterschrift fordert, Hermes schon. DHL kann das Päckchen auch irgendwo abstellen oder in der Nachbarschaft abgeben.


Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Am Abend hatte ich den Betrag online überwiesen. Dann wurde das Angebot aus EBAY entfernt. Das machte mich stutzig. Selbst am nächsten morgen konnte meine Bank das geld nicht zurück holen.

Beschwerde bei EBAY lief ins leere, da der Verkäufer sich abgemeldet hatte. Ein gerichtliches Mahnverfahren lief ins leere, da der Verkäufer unter der Meldeadresse nicht mehr wohnte.

Seitdem kaufe ich nur noch per PayPal.

Versuch es via EBAY-Beschwerde auf die gütliche Art. 

Als Beleg des Versandes würde ich nur den Einlieferungsschein akzeptieren. Ein Foto ist kein Beweis der Übergabe an den Transporteur.

Auch wenn die Lieferung nicht versichert war (weshalb eigentlich), einen Nachsendeantrag ist das mindeste was der Versender anstoßen kann.

Du kannst einen RA einschalten. Bleibt die Frage ob Du dabei nicht dem schlechten Geld gutes hinterher wirfst.

Belastet Paypal das Geld einfach zurück oder worin besteht die Sicherheit ? Weil es bedeutet ja, dass Paypal im Zweifel das Risiko des Verlustes trägt, von der Schaffung eines genau umgekehrt gelagerten Problems mal ganz abgesehen.

 

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Hier ein schicker Artikel, der das Thema ausführlich beleuchtet: http://www.ebay.de/gds/Wer-traegt-das-Risiko-Gefahrenuebergang-bei-Internetkauf-/10000000017660536/g.html

Nichtdestotrotz sollte der Verkäufer in Besitz einer Sendungsverfolgungsnummer sein, die er Dir ja geben kann.

Darüber hinaus wäre es oppertun, dass seitens des Verkäufers ein Nachforschungsauftrag in die Wege geleitet wird.

Was mich jedoch etwas stutzig macht, ist die Tatsache, dass der Verkäufer das Päckchen vor dem Versand fotographiert hat.

Bei aller Liebe zum Detail. Das macht man doch nur, wenn man schon damit rechnet, dass es Ärger geben wird.

Zur Frage, wie Du wieder an dein Geld kommst, kann man Dir nur raten, den Verkäufer schriftlich, unter Fristsetzung, um Rückzahlung des Kaufpreises zu bitten. Im Verzugsfalle, bleiben dir nur die rechtlichen Möglichkeiten über Mahnbescheid und ggf. Klage. Die Bank kann deine Überweisung nicht "zurückholen".



Ja, die Tatsache dass das Päckchen vorher abfotografiert wurde ( mal ehrlich, wieviel von einer Million Päckchen gehen tatsächlich verschütt ? ) beweist doch, dass hier von Anfang an keine gute Absicht bestand.

 

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Die Bank kann diese Überweisung zurück fordern, dass das Geld dann allerdings zurück kommt ist besonders nach dieser Zeit fast ausgeschlossen, da es dem Verkäuferkonto schon gutgeschrieben ist.

Das mit dem Foto sehe ich auch als sehr verdächtig an!