Kann ich ein Arbeitszimmer an mich selber vermieten um es absetzen zu können?

1 Antwort

§ 181 BGB, in ich Geschäfte, also Verträge mit Dir selbst sind nicht zulässig.

Aber die tatsächlich enttandenn Koten (Anteilige Miete, Nebenkosten usw.), oder bei Eigentum die anteiligen Finanzierungskosten, Abschreibungen, Nebenkosten, können natürich abgezogen werden.

Vermietung wäre möglich, wenn Du Deine Tätigkeit als freier Mitarbeiter z. B. auf eine UG überträgst. Das ist eine eigene Rechtspersönlichkeit.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986