Kann ich die Firmeninterne Leasingrate für einen Dienstwagen mit Privatnutzung absetzen?

3 Antworten

Auf jeden Fall kannst Du ja erstmal die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitplatz über die Entfernungspauschale abziehen.

Dann die Frage, warum zahlst Du einen teil der Leasinggebühren?

Leider ist trotz der Eigenbeteiligung die volle 1 % Regel anzuwenden. siehe auch hier:

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/firmenwagen-ein-prozent-regelung-unkostenbeteiligung.htm

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Die 1% Versteuerung auf den Bruttolistenpreis fliesst ja bei der Einkommenssteuererklärung schon mit ein. Die Leasingrate ist ja lediglich eine Nutzungspauschale, ausserdem wird das Fahrzeug ja bereits vom Arbeitgeber abgeschrieben. Wenn der Arbeitnehmer ein eigenes auf sich zugelassenes Fahrzeug für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitgeber nutzen würde wäre der Kostenaufwand höher.

Grundsätzlich ist die Versteuerung, wie sie der Arbeitgeber vornimmt nicht richtig er muss den von Dir gezahlten festen Kostenanteil abziehen. Der Geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung ist mit 1 v.H. vom Listenpreis anzusetzen. Davon können dann feste Beträge, die der Arbeitnehmer zahlt abgezogen werden. In Deinem Falle, falls du eine Leasingrate bezahltst, kannst Du diese abziehen. Wenn z.B. ein Arbeitnehmer nur die anfallenden Benzinkosten trägt, ist ein Abzug nicht möglich. Ist unlogisch, aber ist so. Das deutsche Steuerrecht ist schizophren und verfassungswidrig, weil es keiner mehr versteht. Keiner ! Daneben kannst du natürlich in Deiner Einkommensteuererklärung die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten absetzen.