Die letzte Frage für heute - versprochen! Kann ich die 2.652 Euro gezahlten Zinsen für das Vorausdarlehen bei Wüstenrot wenigstens bei den Steuern geltend machen? Das wäre ein kleiner Trost.

am 23. Januar 2010 21:42
Nur wenn das haus vermietet ist. Das ist ja auch eines der schwächen dieses Systems
am 25. Januar 2010 14:02 Steuern fürs Vorausdarlehen können dann geltend gemacht werden wenn das Haus eine Kapitalanlage ist, sprich vermietet wurde.

am 23. Januar 2010 21:44 Nein, natürlich nicht, wenn du das Objekt bewohnst.
schade, trotzdem Danke.
Oh je :-((( aber trotzdem Danke für die Antwort.