SteuerMeider am 23.01.2010 um 21:40 Uhr
Die letzte Frage für heute - versprochen! Kann ich die 2.652 Euro gezahlten Zinsen für das Vorausdarlehen bei Wüstenrot wenigstens bei den Steuern geltend machen? Das wäre ein kleiner Trost.

Nur wenn das haus vermietet ist. Das ist ja auch eines der schwächen dieses Systems
Steuern fürs Vorausdarlehen können dann geltend gemacht werden wenn das Haus eine Kapitalanlage ist, sprich vermietet wurde.

Nein, natürlich nicht, wenn du das Objekt bewohnst.
SteuerMeider am 23. Januar 2010 21:53 schade, trotzdem Danke.
Oh je :-((( aber trotzdem Danke für die Antwort.