Kann ich die 2.652 Euro Zinsen fürs Vorausdarlehen der Wüstenrot bei den Steuern geltend machen?

gefragt von SteuerMeiderSteuerMeider am 23.01.2010 um 21:40 Uhr

Die letzte Frage für heute - versprochen! Kann ich die 2.652 Euro gezahlten Zinsen für das Vorausdarlehen bei Wüstenrot wenigstens bei den Steuern geltend machen? Das wäre ein kleiner Trost.

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wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 23. Januar 2010 21:42
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Hilfreichste Antwort

Nur wenn das haus vermietet ist. Das ist ja auch eines der schwächen dieses Systems

Kommentar von 3ddde7745172ef689dcc6f27e7d9c64csmallSteuerMeider am 23. Januar 2010 21:53

Oh je :-((( aber trotzdem Danke für die Antwort.


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anonym
beantwortet von Awando am 25. Januar 2010 14:02
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Steuern fürs Vorausdarlehen können dann geltend gemacht werden wenn das Haus eine Kapitalanlage ist, sprich vermietet wurde.


qtbasket
beantwortet von qtbasket am 23. Januar 2010 21:44
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Nein, natürlich nicht, wenn du das Objekt bewohnst.

Kommentar von 3ddde7745172ef689dcc6f27e7d9c64csmallSteuerMeider am 23. Januar 2010 21:53

schade, trotzdem Danke.


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