Kann ich das Haus meiner Eltern bei deren Demens verkaufen, auch wenn das in der Vorsorgrvollmacht ausgeschlossen wurde?

3 Antworten

Das geht nicht. Als Lösung bleibt, für den Vater einen Betreuer beim Amtsgericht bestellen zu lassen. Das kannst im übrigen auch Du selbst sein. Mit Zustimmung des AG ist dann die Veräußerung des Hauses möglich.

Eine andere Möglichkeit wäre, im Namen Deiner Mutter die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, ggf. die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft zu betreiben.
Ob das wirtschaftlich sinnvoll ist, steht aber auf einem anderen Blatt, das müßte man im Einzelfall prüfen.

Vermutlich sind beide Eltern im Grundbuch eingetragen oder? Dann müssen auch beide beim Hausverkauf zustimmen. Du hast zwar notarielle Vollmachten, aber die Deines Vaters hindert Dich, ihn beim Hausverkauf wirksam zu vertreten. Der beurkundende Notar würde sich Deine beiden Vollmachten genau angucken und feststellen, dass die väterliche Vollmacht Dich zu einer Vertretung beim Hausverkauf nicht bevollmächtigt.

Deine drei Fragen sind also momentan zu verneinen.

Wie Privatier59 schon antwortete, brauchst Du die amtsgerichtliche Bestellung zum Vormund Deines Vaters, um für ihn den notariellen Verkaufsvertrag zu unterschreiben.