Kann ich das Auto was auf mich angemeldet ist, versichert auf meine Frau auf mich umversichern?

4 Antworten

Der Idealfall ist natürlich, wenn man den Vertrag eins zu eins komplett übernehmen kann. Doch hier machen viele Versicherer ihren Kunden einen Strich durch die Rechnung, da sie vor allem darauf achten, dass der neue Versicherungsnehmer bisher schadensfrei unterwegs war, wenn eine Kfz-Versicherung umgeschrieben werden soll.

Das bedeutet: Fährt man fünf Jahre unfallfrei, so werden auch fünf Jahre in der Schadensfreiheitsklasse berechnet. Dies heißt wiederum, dass man nicht automatisch in dieselbe Schadensfreiheitsklasse eingetragen wird, nur weil der vorherige Versicherungsnehmerbeispielsweise 20 Jahre unfallfrei gefahren ist.

Wie viel Rabatt man letzten Endes erhält, hängt vor allem von den einzelnen Tarifkonditionen, aber auch etwas von der Kulanz der Versicherer ab. Wichtig ist meist, in welcher Schadensfreiheitsklasse sich der Kunde ursprünglich befand.

Fährt man fünf Jahre unfallfrei, so werden auch fünf Jahre in der Schadensfreiheitsklasse berechnet

Das ist unabhängig davon. Hier zählt ausschließlich die Dauer der Fahrerlaubnis, nicht die Dauer von unfallfreiem Fahren.

Wenn der Ehemann mit einem fremden Auto einen Unfall hatte, spielt das hier keine Rolle. Hat er einen Unfall mit diesem Wagen gemacht, greift die normale Rückstufung in den SFR der Ehefrau - es wird jedoch der vorhandene SFR übertragen, sofern die Dauer der Fahrerlaubnis das zulässt.

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@gammoncrack

OK.... Wer sollte es besser wissen als Du!

Dann gehe ich mal schwerpunktmäßig davon aus, das meine Antwort unbeachtet bleiben sollte und sich der Fragesteller besser an der Deinen orientiert ;-)

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Es ist dann kein Problem, wenn Du den Schadenfreiheitsrabatt, den jetzt ja Deine Frau hat, aufgrund der Dauer Deiner Fahrerlaubnis selbst hättest erfahren können. Weiterhin muss deine Frau der Übertragung des SFR zustimmen. Dann führt der Versicherer die Übertragung durch.

die Versicherung fragen, wie das geht. Das sollte kein Problem sein mit dem Übertragen an sich, vielmehr liegen die Probleme wohl in der SF-Klasse. Das kann zu Diskussionen führen, wenn es Unterschiede gibt bei der Fahrpraxis/ der Dauer, die man den Führerschein hat.

Die Versicherung kontaktieren und die Absicht des Halterwechsel zum Ende des Jahres vormerken lassen. Den Versicherungsumfang an neuen Fahrzeughalter anpassen und ab 01.01.2015 neu versichert sein.

Den Versicherungsumfang an neuen Fahrzeughalter anpassen

Erklär mal, wie man das macht. Kennst Du einen Versicherer, den interessiert, wer der Halter ist? Ich kenne nämlich keinen, da Vertragspartner ja der Versicherungsnehmer ist und nicht der Halter.

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