Frage von Orchies0904 09.02.2012

Kann es wirklich vorkommen, dass man zu viel erstattete Einkommensteuer zurückzahlen muss?

  • Hilfreichste Antwort von Meandor 10.02.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Zu viel erstatte Steuer muss man immer an das Finanzamt zurückzahlen. Man hat ja kein Recht darauf, denn es wurde zu viel ausgezahlt.

    Natürlich kann es vorkommen. Beim Finanzamt arbeiten auch nur Menschen.

  • Antwort von obelix 09.02.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    das Finanzamt kann sich verrechnen oder deine Steuererklärung nochmals prüfen. Und sicher kann es vorkommen, dass dir zuviel ausgezahlt wird - auch wenn das eine Ausnahme sein sollte.

    Vermutlich ist es wohl eher der Fall, dass der Steuerzahler sich vertut bei den Angaben und das FA stellt den Fehler verspätet fest.

    Und wenn dem so ist, wirst du aufgefordert, das zuviel Gezahlte zurückzubezahlen.

  • Antwort von gandalf94305 09.02.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Das Finanzamt kann aus verschiedenen Gründen zu viel Steuern rückerstatten:

    • Der Sachbearbeiter hat sich verrechnet und dies wird korrigiert.

    • Im Rahmen eines Einspruchs wird die gesamte Steuererklärung nochmals unter die Lupe genommen und gewisse Punkte werden nun strikter interpretiert.

    • Es gibt nachträglich als unwahr sich herausstellende Positionen in der Einkommensteuererklärung (z.B. ein Arbeitszimmer, das keins ist).

    • Bei der Veranlagung geschiedener Eltern hat der zuerst abgebende, barunterhaltspflichtige Vater den BEA-Freibetrag zu 50% beansprucht, die später abgebende Mutter will ihn aber zu 100% haben, da das Kind beim Vater nicht gemeldet ist.

    • Die Rechtsgrundlage für eine Position, die in Abhängigkeit von einem höchstrichterlichen Urteil offen gehalten wurde, ändert sich und führt zu einer höheren Steuerlast.

    Man kann sich viele Gründe vorstellen...

  • Antwort von bobbyC 10.02.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Was bisher keiner erwähnt hat: Es gibt immer Fristen, je nachdem worauf sich das Finanzamt bei einer Rückforderung beruft. Sind die vorbei, ohne dass das Finanzamt tätig wurde, hat der Steuerzahler die Rechtssicherheit, dass er jetzt mit keiner Forderung mehr rechnen muss. Genauso verhält es sich auch mit Nachforderungen, die einem erst später "einfallen". Irgendwann ist auch da Schluss und man kann keine Forderung mehr stellen, obwohl sie, beizeiten angemeldet, durchaus zu einer Rückzahlung geführt hätte. Wenn einem also eine Rückforderung zu viel erstatteter Steuern ins Haus flattert, erst prüfen, ob die Forderung grundsätzlich berechtigt ist, dann noch kontrollieren (lassen!) ob die Forderung überhaupt noch gestellt werden kann oder vielleicht "verjährt" ist.

  • Antwort von billy 09.02.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Natürlich kann das vorkommen, aber das sich ein FA verrechnet halte ich so gut wie ausgeschlossen.

  • Antwort von EnnoBecker 09.02.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Gibt es zu der Frage eine Vorgängerfrage, wo die Erstattung behandelt wird?

    Oder meinst du was anderes?

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