Kann es wirklich vorkommen, dass man zu viel erstattete Einkommensteuer zurückzahlen muss?
Kann es wirklich vorkommen, dass man zu viel erstattete Einkommensteuer an das Finanzamt zurückzahlen muss, bzw. kann es überhaupt vorkommen, dass das Finanzamt zu viel Steuern erstattet?
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Zu viel erstatte Steuer muss man immer an das Finanzamt zurückzahlen. Man hat ja kein Recht darauf, denn es wurde zu viel ausgezahlt.
Natürlich kann es vorkommen. Beim Finanzamt arbeiten auch nur Menschen.
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das Finanzamt kann sich verrechnen oder deine Steuererklärung nochmals prüfen. Und sicher kann es vorkommen, dass dir zuviel ausgezahlt wird - auch wenn das eine Ausnahme sein sollte.
Vermutlich ist es wohl eher der Fall, dass der Steuerzahler sich vertut bei den Angaben und das FA stellt den Fehler verspätet fest.
Und wenn dem so ist, wirst du aufgefordert, das zuviel Gezahlte zurückzubezahlen.
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Das Finanzamt kann aus verschiedenen Gründen zu viel Steuern rückerstatten:
Der Sachbearbeiter hat sich verrechnet und dies wird korrigiert.
Im Rahmen eines Einspruchs wird die gesamte Steuererklärung nochmals unter die Lupe genommen und gewisse Punkte werden nun strikter interpretiert.
Es gibt nachträglich als unwahr sich herausstellende Positionen in der Einkommensteuererklärung (z.B. ein Arbeitszimmer, das keins ist).
Bei der Veranlagung geschiedener Eltern hat der zuerst abgebende, barunterhaltspflichtige Vater den BEA-Freibetrag zu 50% beansprucht, die später abgebende Mutter will ihn aber zu 100% haben, da das Kind beim Vater nicht gemeldet ist.
Die Rechtsgrundlage für eine Position, die in Abhängigkeit von einem höchstrichterlichen Urteil offen gehalten wurde, ändert sich und führt zu einer höheren Steuerlast.
Man kann sich viele Gründe vorstellen...
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Antwort von bobbyC 10.02.20121 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Was bisher keiner erwähnt hat: Es gibt immer Fristen, je nachdem worauf sich das Finanzamt bei einer Rückforderung beruft. Sind die vorbei, ohne dass das Finanzamt tätig wurde, hat der Steuerzahler die Rechtssicherheit, dass er jetzt mit keiner Forderung mehr rechnen muss. Genauso verhält es sich auch mit Nachforderungen, die einem erst später "einfallen". Irgendwann ist auch da Schluss und man kann keine Forderung mehr stellen, obwohl sie, beizeiten angemeldet, durchaus zu einer Rückzahlung geführt hätte. Wenn einem also eine Rückforderung zu viel erstatteter Steuern ins Haus flattert, erst prüfen, ob die Forderung grundsätzlich berechtigt ist, dann noch kontrollieren (lassen!) ob die Forderung überhaupt noch gestellt werden kann oder vielleicht "verjährt" ist.
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Natürlich kann das vorkommen, aber das sich ein FA verrechnet halte ich so gut wie ausgeschlossen.
Kommentar von bobbyC 10.02.2012Warum "so gut wie ausgeschlossen"? Auch wenn das Finanzamt jetzt mit Computern arbeitet, gibt es immer noch das alte Computerprinzip: Garbage-IN = Garbage-Out. Und am Eingabe-Terminal sitzen (zum Glück) noch Menschen!
Kommentar von FREDL2FREDL2 11.02.2012@billy: Gott erhalte Dir deinen guten Glauben! Bei mir "verrechneten" die sich mit dem ESt-Bescheid von 2010 zum 4 x in Folge. Davon allerdings "nur" 3 x gravierend zu meinen Ungunsten. Verrechnen ist nicht das Problem. Was die tatsächliche Steuerschuld betrifft, rechnet da keiner mehr. Die Eingabe ist der Knackpunkt.
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Gibt es zu der Frage eine Vorgängerfrage, wo die Erstattung behandelt wird?
Oder meinst du was anderes?
Ich weiß nicht, ob die Fragestellerin meinte, was sie fragte.....
oder ob sie fragte, was sie meinte...
Ab und an sitzt man hier, fragt sich, was könnte die wahre Frage sein, die sich im Geschriebenen verbirgt. Zweifel bleiben allemal.