Kann es sein, dass man Erasmus-Stipendium zurückzahlen muss?

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Erlangt der Erasmus-Studierende an der Gasthochschule nicht einen vorgesehenen Abschluss, weil er eine Prüfung nicht besteht, muss er nicht die Einstellung oder gar Rückforderung der Mobilitätsbeihilfe befürchten. Soweit es sein Studienprogramm zeitlich erlaubt, kann ihm die Gelegenheit gegeben werden, die Prüfung zu wiederholen. Liegen die Voraussetzungen, unter denen die Verlängerung des Aufenthalts möglich ist, vor (dazu unter "Dauer der Förderung"), so kann er sich der geforderten Prüfung auch zu einem späteren Zeitpunkt unterziehen.

http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/studium/erasmus/