Eine Frage bitte an die ALG II Spezialisten.
Ich kenne es bisher von meinen Leuten nicht, dass Leistungen gesperrt wurden. Nun ist es bei einem passiert. Kein Geld auf dem Konto. Sperre. Sie bekam keinen Hinweis vorher. Keinen schriftlichen Bescheid. Es besteht lediglich der Verdacht der Arbetsaufnahme.
Ist das in der Form zulässig?
am 1. Dezember 2008 15:55
Zulässig ist es dieser Form nicht, wird aber immer öfter so praktiziert. Da wird erst mal das Geld gesperrt, so nach dem Motto: Der HE wird sich schon melden, wenn er merkt, daß kein Geld auf dem Konto ist und dann kann man das ja abklären!
Normalerweise wäre die Arge verpflichtet, vor der Sperrung einen Anhörungsbogen zu schicken und dann zu sperren, wenn sich der Verdacht erhärtet oder zutreffend ist.

am 2. Dezember 2008 01:04 Das ist nicht ganz korrekt gehandelt. Arbeitsaufnahme muß natürlich gemeldet werden, aber Einkommen wird nach dem Zuflußprinzip angerechnet, wenn Deine Bekannte z. B. im Dezember zu arbeiten beginnt, wird sie ihren ersten Lohn höchstwahrscheinlich im Januar 09 bekommen, daher muß sie AlgII im Dezember noch bekommen. Leistungen dürften NICHT ohne Bescheid eingestellt oder nicht ausbezahlt werden.
Es gab keine Arbeitsaufnahme. Wir vermute, dass ein misslieber Mensch eine Anzeige gemacht hat, die tatsächlich aber dazu geführt hat.
Danke werde ich so weitergeben.