Kann eine Sperrung erfolgen ohne jede Mitteilung

gefragt von wfwbinderwfwbinderDiamant-Fragant am 01.12.2008 um 14:13 Uhr

Eine Frage bitte an die ALG II Spezialisten.

Ich kenne es bisher von meinen Leuten nicht, dass Leistungen gesperrt wurden. Nun ist es bei einem passiert. Kein Geld auf dem Konto. Sperre. Sie bekam keinen Hinweis vorher. Keinen schriftlichen Bescheid. Es besteht lediglich der Verdacht der Arbetsaufnahme.

Ist das in der Form zulässig?

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anonym
beantwortet von 1hoss43Bronze-Fragant am 1. Dezember 2008 15:55
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Hilfreichste Antwort

Zulässig ist es dieser Form nicht, wird aber immer öfter so praktiziert. Da wird erst mal das Geld gesperrt, so nach dem Motto: Der HE wird sich schon melden, wenn er merkt, daß kein Geld auf dem Konto ist und dann kann man das ja abklären!

Normalerweise wäre die Arge verpflichtet, vor der Sperrung einen Anhörungsbogen zu schicken und dann zu sperren, wenn sich der Verdacht erhärtet oder zutreffend ist.

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinderDiamant-Fragant am 1. Dezember 2008 16:28

Danke werde ich so weitergeben.


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Rentenfrau
beantwortet von RentenfrauPlatin-Fragant am 2. Dezember 2008 01:04
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Das ist nicht ganz korrekt gehandelt. Arbeitsaufnahme muß natürlich gemeldet werden, aber Einkommen wird nach dem Zuflußprinzip angerechnet, wenn Deine Bekannte z. B. im Dezember zu arbeiten beginnt, wird sie ihren ersten Lohn höchstwahrscheinlich im Januar 09 bekommen, daher muß sie AlgII im Dezember noch bekommen. Leistungen dürften NICHT ohne Bescheid eingestellt oder nicht ausbezahlt werden.

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinderDiamant-Fragant am 2. Dezember 2008 08:52

Es gab keine Arbeitsaufnahme. Wir vermute, dass ein misslieber Mensch eine Anzeige gemacht hat, die tatsächlich aber dazu geführt hat.



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