Kann eine Gütertrennung jederzeit gemacht werden?

1 Antwort

ja, dass ist auch nachträglich, also während der ehe noch möglich. Man muss nur aufpassen, das es nciht sittenwidrig wird (wenn einer auf alles, oder fast alles verzichtet). Der Notar (es muss sowieso beurkundet werden) wird aber darauf achten.

Es gibt aber viele Punkte wo das sinnvoll, oder auf jeden Fall nachvollziehbar ist.

z. B. Einer hat ein großes Unternehmen (ist währnd der Ehe gewachsen, oder ersrt gegründet worden), möchte aber das es im Fall der Scheidung, dass es nciht erteilt oder verkauft wird.

Dann wird das so vereinbart, das der jenige das Unternehmen hat udn der andere bekommt eine Ausgleichzahlung, das eventuell vorhandenen Haus, eine Rente, oder was auch immer.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.