Kann man eine fehlgeleitete Spende zurückfordern, auch wenn sie zum Teil schon 3 Jahre zurückliegt?

1 Antwort

Was sagt denn das Gesetz in Peru dazu? In Deutschland seid Ihr in der Sache nicht zu belangen.

Eine Spende ist eine Schenkung (ihr erbringt ja keine Gegenleistung). Eine Täuschung Eurerseits liegt ja wohl nicht vor, denn die Kirchengemeinde hat sich einfach geirrt und an den falschen Verein überwiesen. Ihr habt denen ja eine Spendenbescheinigung ausgefertigt, wo alle Daten drauf stehen.

Man wird Euch vorher auch um Infos über Eure Arbeit befragt haben. 

Aus meiner Sicht macht Euch da keine Sorgen.