Kann man eine fehlgeleitete Spende zurückfordern, auch wenn sie zum Teil schon 3 Jahre zurückliegt?
Wir sind ein gemeinnütziger Verein in Peru (Sozialprojekt der deutsch-evangelischen Kirche), der auf Spenden u.a. aus Deutschland stark angewiesen ist. Nun wurden wir angeschrieben von einer Gemeinde in Deutschland, die bemerkt hat, dass sie uns in den vergangenen Jahren mehrfach Spenden irrtümlich überwiesen hat, die eigentlich an einen anderen (mehr oder weniger gleichnamigen) Verein in Chile gehen sollten. Die Gemeinde bittet nun um Rücküberweisung der Spenden seit dem Jahr 2014. Ist das überhaupt rechtens, nachdem auch Spendenbescheinigungen über jede Spende unsererseits ausgestellt wurden?
1 Antwort
Was sagt denn das Gesetz in Peru dazu? In Deutschland seid Ihr in der Sache nicht zu belangen.
Eine Spende ist eine Schenkung (ihr erbringt ja keine Gegenleistung). Eine Täuschung Eurerseits liegt ja wohl nicht vor, denn die Kirchengemeinde hat sich einfach geirrt und an den falschen Verein überwiesen. Ihr habt denen ja eine Spendenbescheinigung ausgefertigt, wo alle Daten drauf stehen.
Man wird Euch vorher auch um Infos über Eure Arbeit befragt haben.
Aus meiner Sicht macht Euch da keine Sorgen.