Kann ein Unternehmer Anzüge steuerlich absetzen?

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Erstens, ist ein Anzug keine typische Berufskleidung, da Hinz und Kunz Anzüge während ihrer Tätigkeit tragen.

Zweitens, Anzüge kann man auch zu ausserberuflichen Zwecken tragen, daher ist es auch keine typische Berufskleidung.

Drittens, bei einem Anzug wird sich die private und beruflich Nutzung nicht eindeutig ermitteln lassen, daher gilt §12 EStG der einen Abzug nicht zulässt.

Selbst Croupiers bekommen Ihre Anzüge nicht immer. Das Casinofinanzamt Baden Baden hat die Anzüge immer brav gewährt. Ein Croupier aus Stuttgart zog bis vors Finanzgericht und die Richterin hat dort entschieden, dass der Anzug keine typische Berufskleidung darstellt.