Kann ein Studium auf Erbteil angerechnet werden?

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Also die Finanzierung eines Studiums kann man nicht als Erbteil sehen. Zur finanziellen Unterstützung sind die Eltern schließlich verpflichtet. Ich würde es ggf. höchstens etwas anders sehen, wenn deine Schwester an einer extrem teurern Privatuniversität studiert hat, die enorme Studiengebühren genommen hat. Aber selbst dann müsste zum Beginn des Studiums von den Eltern explizt erwähnt worden sein, dass die Finanzierung des Studiums einem Erbteil entspricht. Und dieses wird wohl nicht der Fall gewesen sein.

Ich sage mal, da hast du wohl "Pech" gehabt. Hättest selbst schließlich auch studieren können, oder etwa nicht?

Wenn Die Ausbildung der Schwester um so viel teurer war als Deine, dann sollte es schon im Tetament erwähnt werden, wenn deshalb Dein Erbteil größer ausfällt.

Zwar wäre es nur dann wirklich notwendig, wenn der Erbteil Deiner Schwester unter die Höhe des Pflichtteils rutschen würde, aber als Klarstellung ist es auf jeden Fall gut.