Kann ein Stipendium zur Ermittlung von Elternbeitrages angerechnet werden?

1 Antwort

Du hast Dich ja schon umfassend informiert und deshalb verstehe ich nicht, wieso Du offenbar bisher keinen Blick in die wesentlichste Vorschrift überhaupt geworfen hast, nämlich in die Gebührenordnung Deiner Kita. Das können wir nicht für Dich tun denn wir wissen nicht wo Du wohnst und zu welcher Kommune diese Kita gehört. Statt allgemeine Vorschriften zu wälzen sollte man in deerartigen Fällen immer im Speziellen anfangen.

Das habe ich ebenfalls getan. Ich habe mich auch mit der KiTa-Satzung meiner Stadt beschäftigt. Es steht dort ebenfalls nur die Allgemeine Formulierung, die sich auf dass Eikommensteuergesetz bezieht . Das Problem an meinem Stipendium ist, dass es Zweckgebunden war und nicht meinen Lebensunterhalt sichern sollte. Für mich ist auch die Summe der Nachforderung ziemlich hoch, da ich noch die Studienkredite zurückzahle und als es darum ging Elterngeld zu bekommen, mein Stipendium nicht als Einkommen galt. Und jetzt auf einmal doch. Also ich werde von allen Stellen hin und her geschickt und keiner kennt sich aus. Ich denke (mittlerweile), dass mir der Gang zum Anwalt nicht erspart bleiben wird. Und ich bin auch nicht mehr froh darüber, dieses Stipendium überhaupt bekommen zu haben.

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