Wenn das Opfer eines Autounfalls sein Auto nicht reparieren lassen möchte, kann es dann trotzdem das Geld für Reparatur von der gegenerischen Versicherung verlangen?
Ja, das geht schon von Gesetzes wegen, weil man ja auch nicht verpflichtet ist, den Schadensersatzbetrag tatsächlich zur Reparatur oder Ersatzanschaffung einzusetzen.
Die Sachlage sollte geklärt sein. Bei einer Mitschuld sind die Schäden der beiden Gegner entsprechend aufzurechnen.
Trägt jedoch nur einer die Schuld, so kann der Geschädigte ein Gutachten durch einen neutralen Gutachter erstellen lassen, das Gutachten bei der gegnerischen Versicherung einreichen und die Bezahlung der geschätzten Schadenssumme verlangen, auch wenn es zu keiner Reparatur kommt.
Auch wenn die gegnerische Versicherung Einschränkungen stellt oder versucht, Vorgaben zu machen: es besteht die Pflicht zur Haftung und man ist frei bei der Wahl des Gutachters (daher heisst die Versicherung ja auch Haftpflicht :) ). Ohne Gutachter kann es ggf. schwierig werden.

Das geht, man sollte aber auf jeden Fall einen unabhängigen Gutachter einschalten. Es gibt einen bestimmten Abzug von der begutachteten Summe. Voraussetzung - die gegnerische Versicherung spielt mit. Das ist nicht immer der Fall.
Auch gibt es Fälle, wo Schäden (Autobumser) absichtlich herbeigeführt werden, um abzukassieren. Merken die Versicherungen das, dann ermittelt der Staatsanwalt.
Deshalb muss man damit rechnen, dass bei einer solchen Forderung die gegnerische Versicherung ganz genau hinschaut.
ja das geht definitiv. Dabei darf das Opfer des Autounfalls die Kosten einer lokalen Markenwertstatt in Rechnung stellen. Dabei sollt man auf solch eine Werkstatt bestehen und nicht darauf eingehen, das die Kosten an den Preisen einer freien Werkstatt gemessen werden.