Kann eigentlich eine Rechnung, die an mich adressiert ist und von mir bezahlt wird, von meinem Ehepartner von der Steuer abgesetzt werden? Genau genommen geht es um einen künstlerisch anspruchsvollen Jahreskalender, der von mir gekauft und bezahlt wurde, aber im Büro des Partners zum Einsatz kommt.
am 4. Februar 2010 12:18 Das wäre abgekürzter Vertragsweg UND abgekürzter Zahlungsweg. Das geht nur in bestimmten Konstellationen.
Der abgekürzte Zahlungsweg allein ist kein Hindernis bei Eheleuten. Es ist daher das Klügste, die Rechnung umschreiben zu lassen, um hier die Gefahr des Abzugsversagen gering zu halten. Auch aus umsatzsteuerlicher Sicht (kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen anderer Leute).
am 4. Februar 2010 12:00 das ist eine schwierige Frage, weil sie von vielen Umständen abhängig ist.
- Ist der Ehepartner selbständig tätig?
- Seid ihr gemeinschaftlich selbständig?
- Habt ihr als Ehepartner eine gemeinsame Kasse?
Unter Umständen kann der Ehepartner auch einen Eigenbeleg schreiben, um die steuerliche Akzeptanz zu bekommen. Umsatzsteuerlich gibt es hier aber in jedem Fall ein Problem.
am 4. Februar 2010 12:19 Die drei Strichfragen sind unnütz. Du musst dir da nur einen Fremdvergleich vor Augen halten.