Kann die Gema bei einer privaten Geburtstagsfeier Geld verlangen?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Gema stört sich am Jugendzentraum.

Siehe hier den Text aus der Veröffentlichung der Gema:

Dazu steht im Urheberrechtsgesetz zum Begriff der Öffentlichkeit: „Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.“ Vereinfacht heißt dies: Praktisch jede Situation im Sinne des Urheberrechts ist öffentlich, in der zwei oder mehr Personen gemeinsam Musik hören. Eine Vereinsfeier oder ein Betriebsfest beispielsweise ist deshalb öffentlich. Die private Party ist es dagegen nicht.