Ich habe meinen Geburtstag gefeiert in einem Jugendzentrum, wo ich mir einen Raum gemietet habe. Nun habe ich gestern von der Gema eine Rechnung über 194€ erhalten. Ich habe dort selbst die Platten aufgelegt, oder auch mal ein Freund von mir. Was kann ich tun, damit ich das nicht zahlen muß? Vielen Dank schon mal und einen schönen Sonntag.
Kann die Gema bei einer privaten Geburtstagsfeier Geld verlangen?
Antworten (7)
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3Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
Die Gema stört sich am Jugendzentraum.
Siehe hier den Text aus der Veröffentlichung der Gema:
Dazu steht im Urheberrechtsgesetz zum Begriff der Öffentlichkeit: „Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.“ Vereinfacht heißt dies: Praktisch jede Situation im Sinne des Urheberrechts ist öffentlich, in der zwei oder mehr Personen gemeinsam Musik hören. Eine Vereinsfeier oder ein Betriebsfest beispielsweise ist deshalb öffentlich. Die private Party ist es dagegen nicht.
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3Antwort von
albwolfalbwolf
wärem das in privaten räumen pasiert, wäre nichts passiert. außerdem musst du dich mal fragen, wer dich angeschwärzt hat. aber seis drum, dir bleibt nur zu zahlen
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2Antwort von
MatrixMatrix
das gleiche problem hatten wir bei meinem 40ten. dabei wurde ich aufgefordert,150 DM zu zahlen.
nachdem ich mich erkundigt hatte, wurde mir gesagt: das dies so üblich wäre bei feiern bzw.privaten feiern.
dann hatt ich durch zufall erfahren das dies NICHT richtig ist.
Man unterscheidet nähmlich unter Privat und öffentlichen veranstaltungen. wenn"alle" zutritt zur einer feier haben ist eine gebühr fällig, das war einleuchtend.
wenn aber ein privater geburtstag gefeiert wird,haben nicht ALLE zutritt.genau da liegt der feine unterschied.
bezahlen würde ich das NICHT!
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2Antwort von
mig112mig112
Nix - du kannst wohl nur zahlen!
Interessant, wie die Burschen von deiner Party Kenntnis erlangt haben... ;-)
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1Antwort von
SpeziSpezi
Die GEMA vermutet, dass es sich im Jugendzentrum um eine öffentliche Veransaltung handelte. Ist das ev. beweisbar? Wenn nicht solltest Du Dich wehren.
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0Antwort von
demosthenesdemosthenes
Wenn Du nachweisen kannst, dass es eine rein private Veranstaltung war und Du den Raum im Jugendzentrum für diesen Zweck nur gemietet hattest, dann dürfte die Gema ihren "Anspruch" nicht durchsetzen können.
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0Antwort von
Gast Ich schließe mich meinem Vorredner an. EInfach mehrfach bei der GEMA anrufen und nachfragen, auf welchen Paragraphen sie sich dabei berufen. Wenn man lang geung nervt, haben sie irgendwann keine Lust mehr.
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