Kann der Vermieter verlangen, dass alle 3 Jahre gestrichen wird?

gefragt von kekskruemel am 31.01.2010 um 22:10 Uhr

Kann ein Vermieter von einem Mieter verlangen, dass er alle 3 Jahre die Wände streicht, damit diese keine "tiefer schürfenden Verschleißerscheinungen" aufzeigen?

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anonym
beantwortet von GeoffHarper am 31. Januar 2010 22:15
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Solche fixen Vorgaben sind unzulässig und tauchen immer wieder in gängigen Mietverträgen auf. Wenn es der Zustand der Wohnung nicht zwingend notwendig macht, dann muss auch nicht gestrichen werden schon gar nicht alle 3 Jahre innerhalb des Mietzeitraumes.


anonym
beantwortet von tina2804 am 1. Februar 2010 14:36
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Es wäre interessant zu wissen, was der Vermieter mit "tiefer schürfenden Verschleißerscheinungen" meint. Sofern es sich hier um einen individuell zwischen Dir und dem Vermieter geschlossenen Mietvertrag handelt, der eine entsprechende 3-Jahres-Klausel beinhaltet, gilt der Mietvertrag. Anders bei einem vorgefertigten Vertragsformular. Hier hat der BGH zu den Schönheitsreparaturen und dem Fristenplan entsprechend geurteilt. Erst mal schauen, was genau im Mietvertrag steht und zur Not nochmal mit dem Vermieter reden. Denn wenn die Wohnung in einem einwandfreien Zustand ist, gibt es keinen Anlass eine Renovierung durchzuführen.


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beantwortet von minet am 31. Januar 2010 22:16
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Ja! Wenn dies in einem individuell vereinbarten Mietvertrag enthalten ist.


anonym
beantwortet von einem Gast am 1. Februar 2010 09:55
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Ich würde den Vermieter einfach nicht in die Wohnung lassen. Habe schon 10 Jahre nicht gestrichen.


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