Kann ein Vermieter von einem Mieter verlangen, dass er alle 3 Jahre die Wände streicht, damit diese keine "tiefer schürfenden Verschleißerscheinungen" aufzeigen?
Solche fixen Vorgaben sind unzulässig und tauchen immer wieder in gängigen Mietverträgen auf. Wenn es der Zustand der Wohnung nicht zwingend notwendig macht, dann muss auch nicht gestrichen werden schon gar nicht alle 3 Jahre innerhalb des Mietzeitraumes.
Es wäre interessant zu wissen, was der Vermieter mit "tiefer schürfenden Verschleißerscheinungen" meint. Sofern es sich hier um einen individuell zwischen Dir und dem Vermieter geschlossenen Mietvertrag handelt, der eine entsprechende 3-Jahres-Klausel beinhaltet, gilt der Mietvertrag. Anders bei einem vorgefertigten Vertragsformular. Hier hat der BGH zu den Schönheitsreparaturen und dem Fristenplan entsprechend geurteilt. Erst mal schauen, was genau im Mietvertrag steht und zur Not nochmal mit dem Vermieter reden. Denn wenn die Wohnung in einem einwandfreien Zustand ist, gibt es keinen Anlass eine Renovierung durchzuführen.
Ja! Wenn dies in einem individuell vereinbarten Mietvertrag enthalten ist.