Frage von MaxMoritz 05.09.2009

Kann der Vermieter trotz fehlendem Abnahmeprotokoll Schäden von der Kaution abziehen?

  • Hilfreichste Antwort von Matrix 05.09.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    wir sind selbst vermieter und ich bin der meinung das es MEIN selbstverschulden wäre dies nicht VORHER zu überprüfen was beschädigt wurde bzw. ist. einverschulden deinerseits musst du auch eingestehen denn die abnahme kannst du ja verlangen. trotzdem ist der vermieter in der beweispflicht. wenn du für die schäden einen zeugen benennen kannst der hat der vermeieter schlechte karten.

    wann hast du denn die schäden bemerkt? erst beim auszug?

  • Antwort von Matrix 05.09.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    auf dieser seit habe ich mich mal umgeschaut.

    wie gesagt der vermieter muss dir es beweisen das der schaden durch dich verursacht wurde. wenn es kein übergabeprotokoll gibt, was von beiden parteien unterschreiben wird, ist es nicht einfach für den vermieter. die seite oben hilft dir bestimmt weiter denn dort werden auch schäden beschrieben die unter ABNUTZUNG fallen. also nicht jeder schaden ist auch einer!!!

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