Kann der Vermieter trotz fehlendem Abnahmeprotokoll Schäden von der Kaution abziehen?
Wenn der Vermieter bei Einzug versäumt hat ein Abnahmeprotokoll anzufertigen, kann er dann bei Auszug Schäden bzw. Mängel den Mietern von der Kaution abziehen? Oder muss er in jedem Fall die volle Kautionssumme mangels Beweisen zurückzahlen?
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wir sind selbst vermieter und ich bin der meinung das es MEIN selbstverschulden wäre dies nicht VORHER zu überprüfen was beschädigt wurde bzw. ist. einverschulden deinerseits musst du auch eingestehen denn die abnahme kannst du ja verlangen. trotzdem ist der vermieter in der beweispflicht. wenn du für die schäden einen zeugen benennen kannst der hat der vermeieter schlechte karten.
wann hast du denn die schäden bemerkt? erst beim auszug?
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auf dieser seit habe ich mich mal umgeschaut.
wie gesagt der vermieter muss dir es beweisen das der schaden durch dich verursacht wurde. wenn es kein übergabeprotokoll gibt, was von beiden parteien unterschreiben wird, ist es nicht einfach für den vermieter. die seite oben hilft dir bestimmt weiter denn dort werden auch schäden beschrieben die unter ABNUTZUNG fallen. also nicht jeder schaden ist auch einer!!!
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