Kann Betreuter eigenständig Rechtsanwalt beauftragen, um seine Vermögensverhältniss zu überprüfen?
Ein geistig Behinderter in einem Heim steht unter Betreung. Der Betreuer hat eine Gemeralbetreung und hat auch die Vermögenssorge. Diesbezüglich schilderte der Behinderte sein Leid. Denn da er sehr vermögend ist, fehlen doch Beträge. Das dürfte sicher sein und ich habe ihn da richtig verstanden. Kann ich ihn zum Rechtsanwalt schicken, ohne dass der Betreuer einverstanden sein muss oder auch nur benachrichtigt wird?
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Es geht um seine eigene Sache. Daher würde ich ihn als bevollmächtigt ansehen, einen Rechtsanwaltsvertrag zu schließen. Sicherheitshalber würde ich aber auch den Weg von wfwbinder gehen und also das Amtsgericht als Aufsichtsbehörde des Betrauers von den finanziellen Ungereimtheiten in Kenntnis setzen.
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Die richtige Anlaufstelle wär das Amtsgericht als Aufsichtstelle der Betreuer. Die müßten diese Prüfungen in Auftrag geben.
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