Kann bei einem Oder-Gemeinschaftskonto der Dispo von einem einzigen Kontoinhaber geändert werden (wenn Vertrag extra mit 0 Dispo abgeschlossen wurde)?

2 Antworten

Kann ich mal bitte einen Blick in die Vertragsbedingungen des Kontos werfen?

Gehe mal davon aus, dass jeder ODER-Berechtigte weitgehende Rechte hat, es sei denn, bestimmte Rechte (z. B. Kreditaufnahme) sind extra ausgenommen worden.

so ist es. DH, ach nein, "Danke"

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Danke schon Mal! Da es sich nicht um meinen Fall handelt, sondern ich mich nur allgemein erkundigen will, um mit jemandem darüber zu reden, der ohne sein Willen auf einmal Schulden hat, habe ich keine Vertragsunterlagen. Aber müsste man wohl wirklich mal genau dort nachprüfen.

Im Internet hatte ich bisher keine konkrete Antwort darauf gefunden, daher noch mal Danke!

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@smudo

Quelle: https://www.comdirect.de/cms/media/corp0058.pdf

Ich habe in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Comdirect Bank unter III. Bedingungen für Gemeinschaftskonten Abs. 1.1 folgenden Text gefunden:

... Jeder Kontoinhaber darf über die Konten/Depots ohne Mitwirkung des anderen Kontoinhabers verfügen und zulasten der Konten/Depots alle mit der Konto-/Depotführung im Zusammenhang stehenden Vereinbarungen treffen, sofern nicht nachstehend etwas anderes geregelt ist.•

Girokonto-Verfügungsrahmen, Wertpapierkredit und Kontoüberziehungen: Für den Abschluss und die Änderung eines Girokonto-Verfügungsrahmens bzw. eines Wertpapierkredites zulasten der Konten ist die Mitwirkung aller Kontoinhaber erforderlich. Jeder Kontoinhaber ist selbstständig berechtigt, über die auf den Gemeinschaftskonten gegebenenfalls eingeräumten Kredite jeder Art allein zu verfügen und von der Möglichkeit vorübergehender Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen Gebrauch zu machen.

Bei einem Null-Verfügungsrahmen wäre also für eine Betragsänderung die Zustimmung aller Kontoinhaber nötig. Aber jeder Kontoinhaber darf von der Möglichkeit vorübergehender Kontoüberziehung im banküblichen Rahmen Gebrauch machen. Letzteres kann natürlich ein Diskussionspunkt werden.

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@LittleArrow

Super, vielen Dank! Dann bin ich mal gespannt, wie das da im Vertrag geregelt ist. Wenn die Bank hier einen Fehler gemacht hat, wäre das natürlich zum Vorteil des einen Kontoinhabers.

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Da war das Vertrauen bei der Kontoeröffnung wohl eine Nummer zu groß!

Das Wörtchen oder sorgt dafür, dass entweder der eine, oder der andere Kontoinhaber über das Konto verfügen kann, wie er es gerade möchte.

Ein und - Gemeinschaftskonto hätte dieses ausgeschlossen.

Der Unterschied zwischen diesen beiden Kontoarten ist hier gut beschrieben:

http://srbg.de/und-konto-und-oder-konto-beim-gemeinschaftskonto.html