Folgender Fall: Beamtin in Ausbildung mit niedrigen Bezügen, hat hohe Fahrtkosten und ein Kind - das Geld reicht hinten und vorne nicht, kann sie zusätzlich Hartz IV bekommen?

Wenn es ihr finanziell nicht reicht, kann sie natürlich einen AlgII-Antrag stellen, sie soll es doch einfach beim Jobcenter mal durchrechnen lassen. Allerdings wird evtl. Vermögen und natürlich der Verdienst angerechnet.
Es kann ein Anspruch auf ergänzendes Hartz4 bestehen. Allerdings glaube ich kaum das sie mit ihrem Einkommen plus Kindergeld unter dem Hartz4-Satz liegt. Da bleibt nur sparen. Wie siehts aus mit der Erstattung/Beihilfe zu den Fahrtkosten?
Rentenfrau am 8. Juni 2009 23:55 Wenn ich korrigieren darf: Beihilfe gibts nur zu den Krankenausgaben.

erstmal Wohngeld beantragen.
Theoretisch ist auch ALG II möglich, aber irgendwie kaum zu verstehen, das die Bezüge so gering sein sollen.
Rentenfrau am 8. Juni 2009 23:56 Ach Walter, wenn Du Dir ansiehst, was Beamte auf Widerruf in der Ausbildung verdienen und dann noch mit Kind, da kann sie schon in Nähe von Hartz IV sein.
wfwbinder am 9. Juni 2009 00:07 So schlimm? Ich könnte ja jetzt meinen Lieblingsspruch für diese Gelegenheiten abgeben. Spare ich mir heute aber.
aber dann sollte es wenigstens mit Wohngeld, oder ergänzendem ALG II klappen.
Rentenfrau am 9. Juni 2009 01:27 Ich war auch mal in der Lage, meine Werbungskosten waren die ganze Ausbildung höher als meine Einnahmen! Das war finanziell ganz schön eng.
"Niedere" Beamte, die in bestimmten Bereichen immer noch die Überhand haben, und vor allem die, die in Ausbildung sind, haben es tatsächlich schwer. Im Bundesbesoldungsgesetz oder den entsprechenden Landesgesetzen findet man die Sätze. Schau 'mal nach und lass' dir die Beträge auf der Zunge zergehen! ;-)
wfwbinder am 9. Juni 2009 13:14 Will ich gerne glauben, nur sehe ich eben kaum noch "niedere" Beamte. in vielen Bereichen gibt es keinen einfachen und auch keine mittleren Dienst mehr. Selbst auf einem Streifenwagen sitzen heute schon Kommissare.
Da frage ich mich schon warum man für die Aufnahme eines Verkehrsunfalls Abitur braucht. Da sollte auch die Polizei Leuten mit mittlerer Bildung eine Chancce geben.
Hier ist wohl eher ein Umzug in die Nähe des Arbeitsortes angemessen.
Im Übrigen bekäme Sie Sozialhilfe und nicht Hartz IV, auch wenn das betraglich gleich ist.
Rentenfrau am 9. Juni 2009 00:00 Lieber Oerdiz, wenn ich Dich als sog. "Unwissende" korrigieren darf, Sozialhilfe würde diese schlecht verdienende Beamtin auf keinen Fall bekommen, wenn ich Dich erinnern darf: Sozialhilfe bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungung nach SGB II gibt es nur noch für nicht erwerbsfähige Personen, da sie arbeitet und daher erwerbsfähig ist, bekäme sie, wenn sie finanziell hilfebedürftig ist, natürlich Arbeitslosengeld II nach dem SGB II.