Kann Beamtin mit niedrigen Bezügen ergänzend Hartz IV bekommen?

gefragt von LeoBosco am 08.06.2009 um 18:11 Uhr

Folgender Fall: Beamtin in Ausbildung mit niedrigen Bezügen, hat hohe Fahrtkosten und ein Kind - das Geld reicht hinten und vorne nicht, kann sie zusätzlich Hartz IV bekommen?

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Rentenfrau
beantwortet von Rentenfrau am 8. Juni 2009 23:54
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Wenn es ihr finanziell nicht reicht, kann sie natürlich einen AlgII-Antrag stellen, sie soll es doch einfach beim Jobcenter mal durchrechnen lassen. Allerdings wird evtl. Vermögen und natürlich der Verdienst angerechnet.


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anonym
beantwortet von Sparer am 8. Juni 2009 19:44
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Es kann ein Anspruch auf ergänzendes Hartz4 bestehen. Allerdings glaube ich kaum das sie mit ihrem Einkommen plus Kindergeld unter dem Hartz4-Satz liegt. Da bleibt nur sparen. Wie siehts aus mit der Erstattung/Beihilfe zu den Fahrtkosten?

Kommentar von Cae1d154b68eed7423bd12b8382556b4smallRentenfrau am 8. Juni 2009 23:55

Wenn ich korrigieren darf: Beihilfe gibts nur zu den Krankenausgaben.


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 8. Juni 2009 19:06
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erstmal Wohngeld beantragen.

Theoretisch ist auch ALG II möglich, aber irgendwie kaum zu verstehen, das die Bezüge so gering sein sollen.


Kommentar von Cae1d154b68eed7423bd12b8382556b4smallRentenfrau am 8. Juni 2009 23:56

Ach Walter, wenn Du Dir ansiehst, was Beamte auf Widerruf in der Ausbildung verdienen und dann noch mit Kind, da kann sie schon in Nähe von Hartz IV sein.

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 9. Juni 2009 00:07

So schlimm? Ich könnte ja jetzt meinen Lieblingsspruch für diese Gelegenheiten abgeben. Spare ich mir heute aber.

aber dann sollte es wenigstens mit Wohngeld, oder ergänzendem ALG II klappen.

Kommentar von Cae1d154b68eed7423bd12b8382556b4smallRentenfrau am 9. Juni 2009 01:27

Ich war auch mal in der Lage, meine Werbungskosten waren die ganze Ausbildung höher als meine Einnahmen! Das war finanziell ganz schön eng.

Kommentar von Helmut0815 am 9. Juni 2009 10:19

"Niedere" Beamte, die in bestimmten Bereichen immer noch die Überhand haben, und vor allem die, die in Ausbildung sind, haben es tatsächlich schwer. Im Bundesbesoldungsgesetz oder den entsprechenden Landesgesetzen findet man die Sätze. Schau 'mal nach und lass' dir die Beträge auf der Zunge zergehen! ;-)

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 9. Juni 2009 13:14

Will ich gerne glauben, nur sehe ich eben kaum noch "niedere" Beamte. in vielen Bereichen gibt es keinen einfachen und auch keine mittleren Dienst mehr. Selbst auf einem Streifenwagen sitzen heute schon Kommissare.

Da frage ich mich schon warum man für die Aufnahme eines Verkehrsunfalls Abitur braucht. Da sollte auch die Polizei Leuten mit mittlerer Bildung eine Chancce geben.


anonym
beantwortet von Oerdiz am 8. Juni 2009 21:42
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Hier ist wohl eher ein Umzug in die Nähe des Arbeitsortes angemessen.

Im Übrigen bekäme Sie Sozialhilfe und nicht Hartz IV, auch wenn das betraglich gleich ist.

Kommentar von Cae1d154b68eed7423bd12b8382556b4smallRentenfrau am 9. Juni 2009 00:00

Lieber Oerdiz, wenn ich Dich als sog. "Unwissende" korrigieren darf, Sozialhilfe würde diese schlecht verdienende Beamtin auf keinen Fall bekommen, wenn ich Dich erinnern darf: Sozialhilfe bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungung nach SGB II gibt es nur noch für nicht erwerbsfähige Personen, da sie arbeitet und daher erwerbsfähig ist, bekäme sie, wenn sie finanziell hilfebedürftig ist, natürlich Arbeitslosengeld II nach dem SGB II.


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