Kann Arbeitgeber verlangen, daß VwL auf Versicherung einbezahlt werden statt auf Bausparen?

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Ich weiß, daß die IG Metall mal so eine Vereinbarung getroffen hat, anbei ein Link dazu, hieraus ist es auch nochmals zu lesen, also grds. scheint es wohl schon so zu sein, daß der Arbeitgeber in dieser Branche Mitsprache hat: http://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6genswirksame_Leistung

Offenbar sind in einigen Tarifverträgen die vwL besonderen Regelungen unterworfen, wenn dieser Eintrag korrekt ist: http://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6genswirksame_Leistung#Verm.C3.B6genswirksameLeistungundAltersvorsorgewirksameLeistungen (ganzen Link kopieren!).

Diese Bevormundung des Arbeitnehmers durch die Tarifparteien ist wenig sinnvoll, da sie für den (Miss)Erfolg dieser Anlage keine Verantwortung tragen und nach vielen Jahrzehnten auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden können. Aber vielleicht kann der AN diese Anlageform rechtzeitig in ein Riesterbaudarlehn umwandeln.

Arbeitnehmer von Betrieben die im Tarifvertrag Metall und Elektro sind, sind gezwungen, laut Tarifvertrag, Ihre vwl in eine Betr. Altersvorsorge zu zahlen. Warum das so ist - da sollte man sich an seine Gewerkschaft wenden.

Bis jetzt sind mir nur einige Berufsgattungen bekannt, die durch neue Kolletive sogenannte "Altersvermögenswirksamen Leistungen" Verträge hier auf kapitalbildene Betriebsrenten in der eignen Firma setzen und somit den Bausparer ganz ausklammern..so sollte Du dich informieren ,ob ein Manteltarifvertrag besteht und solche Vereinbarungen beinhaltet sind. So sind mir in der metallverarbeitenden Industrie sowie Elektro,Maler & Anstreicher Handwerk der Innung und bei Assistenten(innen) zu Tierärtzen und Pflegeeinrichtungen mit Tarifhintergrund solche Regelungen bekannt..gezwungen werden kann hierzu nicht..des weitern gibt es meist nur einen Versicherer ( oder es wird ein Kollektiv aus zwei / mehreren Versicheren gebildet, wenn die Firma eine größerer Anzahl Beschäftigter hat..)für den man sich entscheiden kann ! HG DerMakler