kamera im nachhinein von dem Gewinn abziehen?

1 Antwort

Wenn Du für das Jahr des Kaufes noch keine Steuererklärung abgegeben hast, kannst Du die Camera zu Deinem Betriebsvermögen inventarisieren und entsprechend abschreiben. Da Du sie aber auch privat nutzt mußt Du Dich auf den btrieblich genutzten Anteil beschränken.

Also dass die auch privat genutzt wird, kann ich da nirgendwo lesen.

Und wenn die Kamera für 450 Euro gekauft wurde, dann meint das sicherlich inklusive Umsatzsteuer und dann ist die Kamera GWG.

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@EnnoWarMal

"Kann ich meine Kamera, welche ich unter anderem für mein Gewerbe benutze ...".
Unter anderem bedeutet für mich, dass es neben der gewerblichen mindestens noch eine weitere Nutzung für die Kamera gibt - und das kann dann logischerweise nur privat sein.

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