Kaffeemaschine als Geringwertiges Wirtschaftsgut- auf welche Dauer abschreibbar?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da die Anschaffungskosten über 410,00 Euro netto liegen, bleibt dir nichts anderes übrig als die Kaffeemaschine zu aktivieren und auf die voraussichtliche Lebensdauer abzuschreiben.

Es ist natürlich gut möglich, dass das gute Stück keine 5 Jahre durchhalten wird, aber dann hast du doch im Jahr des Abgangs immer noch die Möglichkeit, den Restwert sofort abzuschreiben!

Wenn in der Liste 5 Jahre stehen, dann 5 Jahre. Fällt Sie früher aus dann kannst du Sie ja ausbuchen.

Für ein GWG ist die zu teuer.

5 Jahre sind doch gut geschätzt. Eine Maschine für 1.000 € sollte schon so lange halten.

Wenn sie bei euch nicht so lange hält, kannst du entweder versuchen, weniger Nutzungsdauer durch zu kriegen (wird aber eher schwer). Sonst hast du den Verlust, wenn sie abgeht.

Mit GWG hat das natürlich nichts zu tun aber du schreibst ja selbst von Abschreibung.