Junge Eltern müssen in eigene Wohnung?

1 Antwort

Hallo,

ja, der kommunale Träger ist( auch in diesem Fall ) zur Zusicherung verpflichtet, denn es  heißt wenn:

 1. der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann

2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder 

3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.

Eine Schwangerschaft stellt einen sonstigen, ähnlich schwerwiegenden Grund dar. Der Gesetzgeber( SGB II ) nennt ausdrücklich die Schwangerschaft als Grund für einen Umzug. 

Also Antrag stellen ! 

Wobei auch die Tatsache, dass die elterliche Wohnung zu klein ist, um dann so viele Leute unterzubringen, als schwerwiegender Grund anerkannt werden sollte. Wenn zu viele Leute in einer Wohnung leben, die keinen angemessenen Platz für alle Leute bietet, kann dies das Jugendamt sogar als Kindeswohlgefährdung betrachten.

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