Jugendamt stellt Forderung nach Unterhaltsschulden ein, da laufender Unterhalt gezahlt wird!
Hallo und Guten Abend!
Hier eine kurze Zusammenfassung der aktuelle Situation:
Der Kindsvater meiner fast 16-jährigen Tochter hat über 26.000.- € Unterhaltsschulden bei mir, es besteht eine Beistandschaft durch das Jugendamt.
Die Unterhaltsnachzahlung durch eine Erbschaft, die der Kindsvater im November 2009 erhielt ( Erbengemeinschaft einer hochwertigen Immobilie) ging bereits durch mangelnde Initiative des Jugendamtes gegenüber der Erbengemeinschaft verloren. Angeblich liegt ein Strafantrag seit weit über einem Jahr des Staatsanwaltschaft vor, aber bis heute geschah rein gar nichts.
Kluger Weise hat einer der Miterben seit ca. 7 Monaten den laufenden Unterhalt für meine Tochter bezahlt. Erst war ich mehr als verwundert darüber, jetzt kristallisiert sich der Hintergrund heraus.
Die erneute Erbschaft einer weiteren Immobilie für den Kindsvater und die selbe Erbengemeinschaft im Dez.2011.......
Dies wurde dem Jugendamt Anfang dieses Monats gemeldet, in der Hoffnung, das wenigstes hierbei ein Teil der Unterhaltsschulden beglichen wird.
Die Antwort des Jugendamtes:
Solange der gesetzliche Mindestunterhalt für Ihr Kind monatlich gezahlt wird werde ich im Rahmen der Beistandschaft nichts weiter veranlassen!
Ist das Jugendamt nicht verpflichtet im Rahmen einer Beistandschaft jede Möglichkeit wahr zu nehmen, zu dem laufenden Unterhalt auch Unterhaltsschulden, bei positiv veränderten finanziellen Verhältnissen des Unterhaltsschuldners Pfändungen vorzunehmen? Gibt es da nicht gesetzliche Grundlagen?
Leider habe ich nicht die finanziellen Mittel, mich durch einen Anwalt rechtlich beraten zu lassen. Vielleicht hat ja jemand hier schon ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir entsprechend dazu etwas sagen.
Vielen Dank
Anni
1 Antwort
Ich kann dir nicht sagen, wie es sich für jemanden verhält, der zu einer Erbengemeinschaft zählt, und spekulieren will ich lieber nicht.
Aber was den Rechtsanwalt betrifft: wenn du nur durch Transferleistungen vom Staat leben kannst, würdest du doch bestimmt Prozesskostenhilfe bekommen?
Kann das vielleicht jemand bestätigen?
Danke für deine Information. Ich bedaure sehr, dir nicht helfen zu können. Meine aber auch, dass der Staat sich grundsätzlich einen Unterhaltsvorschuss zurückholen muss.
Ich verstehe, dass du für Proz.kostenhilfe zuviel verdienst, dass das aber nicht heisst, dass du im Luxus badest.
Überleg doch mal, ob du einen Rechtsanwalt aufsuchst, dem du sagst, dass du ihn nur für 1 Std. bezahlen kannst, damit er kurz die Rahmenbedingungen einschätzt, ob die wie von dir geschildert, in Ordnung sind.
. Ja, ist ein schwacher Vorschlag... auf Gutefrage sind sehr viel mehr User, die sich auch auf Rechtsgebieten gut auskennen. Bin ganz erstaunt, wie wenig hier los ist. LG!
Hallo evamaria321,
Danke für deine Meldung. Prozesskostenbeihilfe bekomme ich nicht, da ich in einem Arbeitsverhältnis stehe. Das Einkommen ist zu hoch dafür, was aber nicht heißt, das man heute davon gut leben kann oder Rücklagen für Anwaltskosten hat.
Die Erbengemeinschaft besteht aus 3 Geschwistern, die alle zu gleichen Teilen erst das Haus des Vaters und jetzt aktuell das Haus seiner geschiedenen Frau, als der im Dez. verstorbenen Mutter geerbt haben.
Bei der ersten Erbschaft wurden zwar von Seiten des Jugendamtes ein Pfändungsantrag durch das Amtsgericht der Testamentsvollstreckerin (Schwester des Kindsvater) zugestellt. Diese legte dem Jugendamt ein Schriftstück vor, in dem der Kindsvater ihr auf Grund von Schulden, die er bei ihr hat, das Erbe überschreibt. Bei der Aufstellung der Schulden gab diese an, unter anderem 5000.- € Unterhalt an meine Tochter gezahlt zu haben, was nie geschehen ist. Darauf hin ging das Ganze zur Staatsanwaltschaft wegen Verdacht auf Urkundenfälschung und liegt dort seit gut anderthalb Jahren auf irgendeinem Schreibtisch und vermodert.
Mitte 2011 teilte mir der zuständige Sachbearbeiter des Jugendamtes mit, dass er die Erbengemeinschaft zu einem persönlichen Gespräch auf dem Jugendamt hatte und die Schwester jetzt Unterhalt für meine Tochter bezahlen wird.
Mir kam das Ganze gleich seltsam vor, aber ich freute mich natürlich, endlich Unterhalt für meine Tochter zu bekommen.
Die jetzige Reaktion des Jugendamtes kann ich nicht nachvollziehen, zumal der Kindsvater auch Schulden beim Staat, durch den vom 1. bis 7. Lebensjahr meiner Tochter an uns gezahlten Unterhaltsvorschuss hat.
Das alles erweckt den Eindruck, als ob man der Erbengemeinschaft geraten hätte, zahlt jetzt einfach dem laufenden Unterhalt, dann kann niemand an euer Erbe ..... wenn das durch die bestehenden Gesetze legitim wäre, dann werden wir niemals einen Euro der ausstehenden über 26.000.- € sehen, den der Kindsvater ist seit über 6 Jahren von Beruf arbeitslos ....
Ich werde aus den gefundenen Paragraphen, die Bestandschaft betreffend, nicht schlau, ob das Jugendamt hier wirklich die Hände in den Schoß legen darf oder im Rahmen der Bestandschaft alles dafür tun müsste, um die Unterhaltsschulden einzutreiben.
LG