Frage von udo718 04.12.2010

Jubiläumszuwendung

  • Hilfreichste Antwort von qtbasket 04.12.2010

    Wenn ich das richtig versteht, müsstest du 2014 noch gar nicht die Rente beantragen, sondern da du Jahrgang 1951 bist, wärst du am 1.6.2016 mit 65 Jahren voll "rentenbezugsberechtigt."

    Wenn du also die Jubuläumszuwendung kassieren möchtest, kannst du ohne oder mit weniger Abschlag später Rente beantragen - 1951 ist der Jahrgang, wo noch die alte Regelung Rente mit 65 greift. Als Rentner bist du natürlich nicht mehr betriebsangehörig, und bekommst auch kein Jubiläumsgeld.

    Fazit: Man kann nicht beides haben.

  • Antwort von Lissa 04.12.2010
    5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Hast du einen Altersteilzeitvertrag geschlossen, der am 31.05.2014 endet oder ist dein Arbeitsvertrag auf das 63. Lebensjahr begrenzt?

    Es kann dich sonst niemand daran hindern, einen späteren Rentenbeginn zu wählen.

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