Job , 450 €, Kleingewerbe und Honorartätigkeit....ist das möglich?
Hallo , Ich arbeite sozialversicherungspflichtig mit Brutto 1213 €, Steuerklasse 2 mit 1 Kind , einem 450€ Job und als Kleingewerbe mit ca 16.000 € Umsatz und ca 1500 € Gewinn habe ich einen Stand auf dem Weihnachtsmarkt. Ich kann jetzt auf Honorarbasis noch ca 200 bis 600 € im Monat dazu verdienen. meine Frage ist ....wann fallen da noch zusätzliche Steuern an ? und wie hoch könnte das werden? Kann man das im Vorfeld abschätzen? Vielen Dank
1 Antwort
1. In Deiner Anstellung wird Dir ja Lohnsteuer abgezogen.
2. Beim Minijob zahlt der Arbeitgeber pauschal die Abgaben für Dich mit 30,99 %
3. Mit Deinem Gewerbebetrieb bist Du doch schon in der Selbständigkeit und machst Deine einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung und bringst den Gewinn über die Anlage "G" in die Einkommensteuererklärung ein.
4. Für die Honorartätigkeit kommt dann noch eine zweite Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung dazu.
5. Bisher müsstest Du nach Deinen Angaben ca. 5 Euro Lohnsteuerabzug haben und wegen des Gewerbes so ca. 200,- Euro pro Jahr nachzahlen.
6. Wenn nur 200,- bis 600,- mtl., also im Schnitt 400,- dazu kommen, würden weitere 960,- euro pro Jahr, 20 % auf das Zusatzeinkommen, fällig werden.
Alle Achtung, Du bist wirklich fleissig.
Vielen Dank für die prompten Antworten .
Was genau heisst denn rechtzeitig gegensteuern?
Vielen Dank ,
auch für das Kompliment, anhand der Steuerklasse sieht man ja den Status alleinerziehend , und das 1 Kind sind zweimal 0,5 also muss ja Geld verdient werden :) :)
muss ich ein zweites Gewebe anmelden oder kann ich die Rechnungen für das Honorar auch so schreiben ?
sind die 20 % generell oder ist die Grösse veränderlich ?
Was ist es denn für eine Honorartätigkeit? Honorartätigkeit hört sich wie freier Beruf an, wäre dann kein Gewerbe.
Gegensteuern bedeutet nur eventuell Umsätze zu reduzieren. Du könntest z. B. die Preise auf dem Weihnachtsmarkt erhöhen, vermutlich dadurch weniger verkauf und weniger Umsatz, aber gleicher Gewinn.
Die Honoratätigkeit sind Vetretungsdienste über eine Vermittlungsagentur , es gibt einen Stundenlohn plus eine Fahrtkostenpauschale.
braucht es dafür eine Gewerbeanmeldung? Ausgaben habe ich ja nicht....
was passiert denn wenn ich 2016 die 17500 € überschreite?
undwie kommen die 20 % Steuern zustande? ist das konstant?
Liebe Grüsse Brilima
Vertretungsdienste wofür? für einen Arzt, oder einen Paketzusteller?
Wieso hast Du keine Ausgaben? Wird die Arbeit ins Haus getragen, oder musst Du hinfahren?
Gibt es Arbeitskleidung?
Ich kenne keinen Betrieb, der völlig ohne Betriebsausgaben auskommt.
Wenn Du 2016 die 17.500,- überschreitest, bist Du ab kommenden Jahr "REgelbesteuerer," also es werden dann auf Deine Einnahmen, auf den Umsatz Umsatzsteuer fällig, aber natürlich aknnst Du aus den Ausgaben, dann auch die Vorsteuer abziehen. Zumindest bei dem Weihnachtsgeschäft sind die Betriebsausgaben ja ganz happig, denn wenn von 16.000,- Umsatz nur 1.500,- Gewinn bleibt, sind es gerade mal 10 %.
Nein, die 20 % hatte ich Dir nur dazu geschrieben. Je höher die Einkünfte, desto höher geht auch gleitend der Prozentsatz für die Steuer.
Top-Antwort.
Noch eine Ergänzung zu Umsatzsteuer:
Zusammen mit den 16.000,00 aus dem Weihnachtsstand könnte da schnell mal die Grenze von 17.500,00 überschritten werden, so dass die Fragestellerin im darauffolgenden Jahr nicht mehr Kleinunternehmerin wäre.
Hier sollte man eventuell rechtzeitig gegensteuern.