Jagdschein steuerlich absetzen

2 Antworten

Da es bedingt durch den Arbeitgeber ist, kann man die Kosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehen. Verteilt werden muss es nicht. Im Jahr der Zahlung, können die Kosten abgesetzt werden. Wenn der Arbeitgeber die Kosten ersetzt, sind die Kosten aber nicht abzugsfähig.

Ja, ich würde das in den Werbungskosten ansetzen.

Ein Förster braucht zwingend den Jagdschein. Für den Hund die Futterkosten könnte schon enger werden, würde ich aber auch probieren, ebenso die Waffen usw.

Bei den waffen wird auf jeden Fall eine Verteilung auf mehrere Jahre notwendig werden und es kann auch sein, dass das FA da ncit mitmacht. Da ja Hege des Wildes zum aufgabenbereich gehört müßte es gehen, aber dann nur für eine Waffe.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986