Ist Zeitungaustragen eine geringfügige Beschäftigung?
Meine Schwester trägt seit fast einem Jahr Zeitungen und Werbeprospekte aus, und wird hierfür nach Anzahl der Prospekte/Zeitungen bezahlt, was ihr im Monat zwischen 400 und 500 Euro einbringt.
Sie meinte irgendwo gelesen zu haben, dass diese Form der geringfügigen Beschäftigung ohne festen Stundenlohn nur vorübergehend (maximal ein Jahr lang) erlaubt sei, und dass danach eine Anstellung auf Basis eines Stundenlohns erfolgen müsste, wenn das Arbeitsverhältnis fortbestehen soll.
Weiß jemand, wie es sich damit verhält und ob die Aussage so überhaupt stimmen kann?
1 Antwort
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Durch den wechselnden Verdienst ist die Frage nicht mit 2 Sätzen zu beantworten.
Darum lies Dir folgenden Link durch: