Ist mein Golddepot auch beleihbar?

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Das Pfandrecht an beweglichen Sachen entsteht nur dann und besteht nur solange wie das Pfand im Besitz des Pfandnehmers ist:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1205.html

Nicht ohne Grund hat deswegen die Kreditwirtschaft das Sicherungseigentum erfunden, da geht es nämlich auch ohne Besitz.

Dein Problem ist somit, dass Deine Bank ein solches Golddepot bei dem physisches Gold für Dich verwahrt wird als Sicherheit nur akzeptieren wird, wenn dazu komplizierte Sondervereinbarungen getroffen werden. Denkbar wäre, die Verpfändung des Auslieferungsanspruchs, eine Sicherungsübereignung oä. Ich garantiere Dir, das wird die Bank nicht machen. Und wenn Du eine Bank findest die dazu bereit ist, wird sie sich das teuer bezahlen lassen. Glaube auch nicht, dass Du das Gold zum jetzigen Kurswert einsetzen kannst. Aus Sicherheitsgründen wird man Abschläge machen, die zwischen 30 und 70% des jetzigen Kurses liegen.

Zusammengefaßt: Verkaufe das Gold lieber als den Versuch einer Beleihung zu unternehmen.

Warum willst du überhaupt einen Kredit aufnehmen, wenn du das Geld doch eigentlich hast? Zwar in Form von Gold, aber letztlich ist das ja egal. Du würdest nicht mal Steuern zahlen müssen, da es keine Steuer auf Edelmetalle gibt. Anstatt also einer Bank Zinsen zu zahlen würde ich, dass Gold in Bargeld umwandeln, also verkaufen, und anstatt der Bank den Kredit zurückzuzahlen, würde ich mir "selber den Kredit zurückzahlen" und die Zinsen in die eigene Tasche wirtschaften. Wie hört sich das an?

Steuern zahlen müssen, da es keine Steuer auf Edelmetalle gibt.

Nun, keine Vermögen- oder Besitzsteuer. Aber ansonsten fällt mir doch gleich die Einkommensteuer in Form der "Spekulationssteuer" auf etwaige Verkaufsgewinn ein. Wieso kommt die hier nicht in Frage?

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