Ist mein Ehepartner beihilfeberechtigt???

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hängt tatsächlich vom Gehalt deines Partners ab: 18.000 Brutto Jahreseinkommen dürfen nicht überschritten werden. ,, Auch getrennt lebende Ehegatten sind berücksichtigungsfähig, nicht aber geschiedene Ehegatten.'' http://www.beamten-infoportal.de/beihilfe-ehegatten/ Hier gibts dazu auch noch nen guten Artikel... ;) Das nächste mal einfach google befragen :-D

Entscheidend für die Berücksichtigung der Aufwendungen sind die Einkünfte des Ehegatten oder Lebenspartners (maßgeblicher Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs. 3 Einkommensteuergesetz).

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2013/14 wurden zwei Grenzbeträge für Einkünfte geschaffen: 10.000 EUR und 18.000 EUR.

Weiter hier:

http://www.lbv.bwl.de/fachlichethemen/beamte/beihilfe/ehegatte

Hallo,

er ist nicht beihilfeberechtigt, aber vielleicht berücksichtigungsfähig (das ist gemeint). Das hängt zunächst von seinem Einkommen ab. In BaWü gibt es recht komplizierte Regelungen:

http://www.lbv.bwl.de/fachlichethemen/beamte/beihilfe/ehegatte.

Wenn hiernach grundsätzlich ein Anspruch besteht, ist zu beachten, dass Beihilfe bei Personen mit bezuschusster Krankenversicherung immer nur auf Restkosten gewährt wird. Häufigster Fall: Arbeitnehmer unter 10000 EUR mit gesetzlicher Pflichtversicherung erhält als Ehegatte Beihilfe nur auf Kosten, die die GKV nicht zahlt: Wahlleistungen im Krankenhaus, Heilpraktiker, ggf. etwas Zahnersatz...

Viel Glück

Barmer

Was macht den der Ehepartner so...beruflich und wie ist er z.Zt. krankenversichert?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2004 - 2021: Versicherungsmakler § 34d GewO