Ist günstigere SF-Klasse möglich, aufgrund sehr hoher (beruflicher) Fahrpraxis???
Möchte KFZ erstversichern. Versicherungshistorie existiert nicht (also keine Vorversicherung auf meinen Namen). Es besteht allerdings sehr viel Fahrpraxis aufgrund meiner Tätigkeit in der Fahrzeuglogistik (in den letzten 7 Jahren etwa 400.000 km, mit etwa 3300 verschiedenen Kundenfahrzeugen, schadensfrei (kann alles mit Protokollen, Abrechnungen, Fotos usw. belegt werden!!!)), Führerschein besteht seit 17 Jahren (insgesamt 17 Jahre (immer) schadensfrei).
IST EINE EINSTUFUNG IN EINE FAIRE SF-KLASSE MÖGLICH??? Immerhin stelle ich als Profi ein entsprechend geringes Risiko für eine Versicherung dar? Vielleicht kann mir jemand eine entsprechende Versicherung nennen. Danke im Voraus für die Antworten!
3 Antworten
Ich weiß von einer Versicherung, die einen Tarif speziell für Firmenwagenfahrer entwickelt hat. Im Gegensatz zu anderen Versicherungen werden beim Wechsel vom Firmenfahrzeug zum privaten PKW die unfallfreien Jahre mit dem Firmenwagen bei der Berechnung der neuen Versicherungsprämie berücksichtigt.
Diese Regelung gilt auch für Firmenwagenfahrer, die sich zusätzlich ein privates Auto zulegen. Dafür muss der Versicherungsnehmer lediglich einen Nachweis seines Arbeitgebers über die Schadenbilanz während seiner beruflichen Fahrtätigkeit einreichen und der Arbeitgeber kann seine Schadenfreiheitsklasse auch behalten.
Da ich hier aber keine Werbung machen darf, empfehle ich Dir den Namen der Versicherung über Google herauszufinden ;-)
Vielen Dank für die Antworten. Nach einiger Nachforschung komme ich zu folgendem eigenem Ergebnis: Die SF sagt nichts über die Fahrpraxis des Versicherten aus, sondern lediglich etwas über die der Versicherungswirtschaft in den schadensfreien Jahren zugeführten Beiträge. Im Schadensfall ist beispielsweise ein SF10 einfach nur billiger für die Versicherungswirtschaft als ein SF0, da ein SF10 eben bereits 10 Jahre lang eingezahlt hat. Daher ist Seitens einiger weniger Versicherungen lediglich ein nicht übertragbarer Sonderrabatt möglich, eine wesentlich höhere Einstufung ist nicht möglich.
Wer hat Dir denn diese Nachforschung ermöglicht? Das ist ja hanebüchner Unsinn, was Du das von Dir gibst.
Dann gibt es die Führerscheinregelung = 3 Jahre Fahrpraxis - Einstufung SF 1/2.
Alternativ mal prüfen, ob evt. ein Elternteil oder Großelternteil einen Schadensfreiheitsrabatt hat, der nicht mehr benötigt wird. Diesen könnte man dann auf dich umschreiben also max. SF 17