Ist Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage Pflicht?

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Ja, das stimmt. Seit 2006 ist es gesetzlich geregelt, dass nicht nur die Reifen, sondern die gesamte Ausrüstung das Autos den winterlichen Wetterbedingungen angepasst sein müssen. Für eine eingefrorene und damit funktionsuntüchtige Scheibenwaschanlage ist ein Verwarnungsgeld von 20 Euro fällig. Siehe hier: www.banktip.de/rubrik2/20150/winterfest-von-o-bis-o.html