Ist es zulässig, daß das FA einen Gru-Boden-anteil v. 43% in der Kapuzinerstraße ansetzt? Kauf 2010
Hallo liebe Community, habe 2010 eine Eigentumswohnung , Bj. 2001 in der Kapuzinerstraße in 80469 München gekauft. Jetzt hat das Finanzamt bei der Afa-Bemessungsgrundlage einen Grund-und Bodenanteil von 43 % angesetzt, was ziemlich schlecht für die Gebäude-Afa ist, da die Wohnung vermietet ist. Wie kann ich dagegen vorgehen? ursprünglich wollten das Finanzamt sogar 50 % ansetzen, aber mein Steuerberater hat - allerdings nicht besonders erfolgreich - sozusagen "nachverhandelt". Da ich mit dem Ergebnis immer noch nicht zufrieden bin, wollte ich wissen, ob ihr ähnliche Erfahrungen gemacht habt. Ich dachte immer, in München würden pauschal 25 % Grund und Bodenanteil gelten.
1 Antwort
Hallo Enno, vielen Dank für deine Antwort....hast du eine ungefähre Idee, was so ein neutrales Gutachten kosten könnte? das Finanzamt redet sich lapidar mit einem sog. Bodenrichtwert raus, der vom Gutachterausschuss München für das Gelände so bestimmt worden sei.
Das Finanzamt schreibt Blödsinn. Das Berufen auf den Bodenrichtwert zum Zwecke der Kaufpreisaufteilung hat im Gesetz keine Grundlage. Erst recht nicht, wenn wir von bebauten Grundstücken reden. BRW werden nämlich nur für (ggf. fiktiv) unbebaute Grundstücke ermittelt.
Rechne für ein Gutachten mal ungefähr mit 1.200 bis 2.000 € inkl. MWSt.