Ist es üblich und rechtens Wegegeld für die Benutzung eines Weges zu bezahlen?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist nur zulässig, wenn Dein Grundstück nur über das Grundstück eines anderen zu erreichen ist.

Für die Erlaubnis diese Grundstück zu nutzen, was auch grundbuchlich abgesichert werden muss (Eintragung des Wegerechts), kann der Eingentümer des Grundstücks was man überquert, eine Vergütung verlangen.

Die Sache ist auch gar nciht so einfach, denn in der Vereinbarung über das Wegerecht muss auch festgelegt werden, wer zum Erhalt dieses Weges verpflichtet ist, wer Schnee zu räumen hat usw.

Di Höhe, das ist schwer zu sagen. Das kommt eben drauf an wer den Weg zu erhalten hat usw.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

es sind 4 Besitzer und der Weg ist unbefestigt

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@Schuldi

Der Erhalt ist noch zu klären!

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@Schuldi

4 Leute unter einen Hut zu bekommen (ich versteh richtig, dass zu überquerende Grundstück hat vier Eigentümer) ist ggf. schwierig. Wenn der Weg ausserdem unbefestigt ist, muss man sich ggf. auch einigen, ob eine Kostenbeteiligung verlangt werden kann, wenn der Weg befestigt werden sollte.

Schwierige Verhandlung, ich beneide Dich da nicht.

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