Ist es erlaubt, daß der Vermieter für zu spät bezahlte Miete Zinsen verlangt?

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Das "magische Wort" ist

Zahlungsverzug.

Wenn ein Schuldner in Verzug ist darf der Gläubiger dem Grunde nach Verzugsschaden erstattet verlangen.

Verzugsschaden wären z.B.

  • Verzugszinsen i.H.v. 5% über Basis (bei geschäften mit Privatpersonen), sowie
  • Mahngebühren. Pauschale Mahngebühren sind gedeckelt. Mir ist kein Gericht bekannt dass einem Gläubiger mehr als 2,50 € pro Mahnbrief zugesteht.
  • Wenn per Lastschrift bezahlt wurde und diese nicht eingelöst wurde können hierfür auch Kosten erstattet verlangt werden. Auch diese sind gedeckelt.

Eine Forderung von 50,- € sehe ich durch keine Pauschale annähernd gedeckt. Wer Forderungen in der Höhe stellt muss nachweisen, dass diese Kosten tatsächlich angefallen sind. Der Sinn von Verzugsschaden ist, tatsächlich entstandenen Schaden zu ersetzen und nicht sich auf Kosten der Schuldner zu bereichern. Es gilt die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB).

2 Monatsmieten im Rückstand war

In dem Fall sollte sie sich allerdings nicht zuweit aus dem Fenster lehnen und auf ihr Recht pochen. Es wäre nämlich das Recht des Vermieters gewesen sie fristlos auf die Straße zu setzen.

Ich glaube, Du verwechselst da etwas: Das Recht Verzugszins zu berechnen ergibt sich schon aus dem Gesetz. Die Verzugszinsen betragen 5% über dem Basiszins:

http://dejure.org/gesetze/BGB/288.html

Schon der Höhe nach kann es sich bei den 50 Euro nicht um Verzugszins handeln. Es müssen offenbar Spesen berechnet worden sein und die können nicht ohne konkreten Grund berechnet werden. Was steht dazu im Mietvertrag? Sind Mahnungen erfolgt? Wieviele? Beantworte uns diese Fragen und wir beantworten Dir Deine!

Die 50,-- € sind für Zinsen sicherlich zu hoch berechnet. Oder sind sonstige Spesen, Mahnkosten mit aufgeführt? Deine Freundin war im Verzug und daraus können Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszins verlangt werden.

kolumna:

Die gesetzl. Verzugszinsen betragen z. Z, 4,62 %. Ist deine Freundin mit einer Miete zwei Monate und mit einer einen Monat rückständig und berechnet der Vermieter lediglich Verzugszinsen, würde bei einem Betrag von 50 € die Miete 4.330,-- € mtl. betragen.

Wenn ich zwischen Deinen beiden Zeilen versuche zu lesen, mag da evtl. stehen, dass der Vermieter bereits eine fristlose Kündigung ausgesprochen hatte oder zumindest im Begriff war das zu tun.

Durch die Zahlung der rückständigen Miete ist diese Kündigung dann abgewendet worden. Nichtsdestoweniger hat das einen Kostenaufwand verursacht, den der Vermieter natürlich ersetzt haben möchte.

Aber alles nur durch die Glaskugel gesehen...

Dann wäre so eine Aufwandspauschale durchaus gerechtfertigt.