Ist eine mündliche Mieterhöhung rechtskräftig?

1 Antwort

Mündliche Mieterhöhungen sind unzulässig. Zitat : "Es reicht nicht aus, wenn Sie Ihr Vermieter bei einer zufälligen Begegnung im Hausflur über eine bevorstehende Mieterhöhung informiert. Einer mündlichen Mieterhöhung müssen Sie in keinem Fall zustimmen. Sie ist von Gesetzes wegen her nicht wirksam und muss immer schriftlich mitgeteilt werden. Und zwar unterschrieben von allen Vermietern. Hingegen ist eine Mieterhöhung, die Ihnen per E-Mail mitgeteilt wird, rechtskräftig . " Hier gefunden :http://www.hamburg.de/mietrecht-hamburg/3988/mieterhoehung.html Gruß Z ...