Ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung nur mit Unterschrift gültig?
Meine Frau hat ein kleines Gewerbe angemeldet, für die sie selbst eine kleine Gewinnermittlung erstellt hat. Jetzt sind wir uns nicht sicher, ob diese ebenso wie eine Bilanz zu unterschreinen ist?
2 Antworten
Es gibt mittlerweile den standartisierten Vordruck "Anlage EÜR" zur Einkommensteuererklärung. Der Vordruck ist letztendlich aufgebaut, wie eine normale Gewinnermittlung. Unterschrieben werden braucht auf dem Vordruck nichts, weil die Steuererklärung ja bereits unterschrieben ist.
unterschreben ist auf jeden Fall in Ordnung. Damit dokumentiert man, dass diese E-Ü-Rechnung von einem Selbst erstellt, oder authorisiert ist.
Sonst ist es eine Zusammenstellung von Zahlen, die das Finanzamt zwar der einfachheit halber nutzen wird, weil sie ja mit der Erklärung eingericht wurde udn das Ergebnis in die Anlahe G übernommen wurde, aber eben ganz korrekt ist es nicht.