Ist ein Vertrag unterschrieben und als Scan verschickt genauso gültig wie per Post?

1 Antwort

Da müßte man wissen, um was für einen Vertrag es sich handelt. Es gibt Rechtsgeschäfte, für die Schriftform vorgeschrieben ist. Da genügt das nicht. Ist keine Schriftform vorgeschrieben, was z.B. für Kaufverträge überbewegliche Sachen gilt, dann reicht es vollkommen aus.